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Zurück zu Aktuelles >ADISA-Anträge: Auf die Flächenangabe achten!!!


Bei der Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Übernahmebeihilfen gehen die Beamten in Namür äußerst pingelig vor. Dem Antrag müssen die Ergebnisse einer technisch-wirtschaftlichen Buchführung beigelegt werden. Jüngst wurde bekannt, dass die Verwaltung Anträge ablehnt, wenn die Flächenausstattung laut dieser Buchführung nicht mit den Angaben in der Flächenerklärung übereinstimmt bzw. wenn die Differenz nicht stichhaltig begründet und mit Belegen untermauert werden kann. Zwar können die Betroffenen in Berufung gehen, doch es geht wertvolle Zeit verloren.

Unsere Empfehlung: Vorbeugen ist besser als Heilen. Das gilt auch für ADISA-Anträge. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass die Angaben zu Ihrer Wirtschaftsfläche in Ihrer Buchführung mit denen in Ihrer Flächenerklärung übereinstimmen bzw. halten Sie Verträge, Zahlungsbelege, usw. bereit, um eventuelle Differenzen klar erklären zu können.