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Zurück zu Aktuelles >AUM und Bio: An die Voranträge denken!


Landwirte, die zum 1. Januar 2021 eine neue Verpflichtung für Agrarumweltmaßnahmen und/oder Biolandwirtschaft eingehen oder einen auslaufenden Vertrag verlängern möchten, müssen unbedingt einen entsprechenden Vorantrag stellen. Die Voranträge können nur online über das Internetportal des wallonischen Landwirtschaftsministeriums PAConWeb eingereicht werden! Letzter Termin ist der 31. Oktober.

Neueinsteiger in die Biolandwirtschaft müssen vor Ende des Jahres zertifiziert sein. Die zielgerichteten Agrarumweltmaßnahmen (u.a. biologisch wertvolles Grünland und agrarökologischer Aktionsplan) erfordern ein Expertengutachten eines Natagriwal-Beraters, das spätestens auf den 31. Dezember 2020 datiert sein muss.

Wenn neue Flächen in die bestehende biologische Wirtschaftsweise aufgenommen werden, muss für die betreffenden Flächen ein Vorantrag gestellt werden. Dies gilt ebenfalls, wenn bestehende AUM-Verpflichtungen um mehr als 50% ausgeweitet werden. In diesem Fall beginnt am 1. Januar 2021 ein neuer fünfjähriger Vertrag für die Gesamtheit der betreffenden Flächen.

Achtung: Das Inkrafttreten der neuen GAP verzögert sich um mindestens ein Jahr. 2021 (und möglicherweise auch 2022) ist deshalb ein Übergangsjahr. Daraus ergeben sich zwei Folgen:

     1. Die Laufzeit der im Jahr 2021 neu abgeschlossenen Verträge ist noch offen; wahrscheinlich wird sie kürzer als 5 Jahre sein.

     2. Es besteht keine Garantie, dass die derzeitigen Bio- und AUM-Beihilfesätze über die gesamte Laufzeit der Verpflichtung gültig bleiben werden.

Nichtsdestotrotz gilt: Wer jetzt keinen Vorantrag stellt, wird 2021 von der gewünschten Maßnahme ausgeschlossen.