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Zurück zu Aktuelles >Benachteiligte Gebiete geringfügig abgeändert


Nach langen und zähen Verhandlungen hat die EU-Kommission nunmehr die von der Wallonischen Region vorgeschlagene Kulisse der Gebiete mit natürlichen und spezifischen Einschränkungen (kurz: benachteiligte Gebiete) genehmigt. Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen bleibt die bisherige Gebietskulisse unverändert bestehen. Wesentlichste Änderung ist, dass die Grenzen des benachteiligten Gebiets mit den Gemeindegrenzen übereinstimmen müssen. Für die Gemeinden Raeren und Eupen (sowie Baelen) hat dies zur Folge, dass das Gebiet südlich der Weser ab kommendem Jahr nicht mehr als benachteiligt eingestuft ist.

Der Europäische Rechnungshof hatte kritisiert, dass die Kriterien für die Einstufung als benachteiligtes Gebiet von den Mitgliedstaaten und Regionen zu unterschiedlich gehandhabt werden. Dies sei nicht mit dem Gleichbehandlungsprinzip vereinbar. Infolgedessen hat die EU den Mitgliedstaaten auferlegt, die benachteiligten Gebiete ausschließlich anhand klimatischen und pedologischen Kriterien zu überprüfen und gegebenenfalls neu abzugrenzen.