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Die FASNK erinnert die Viehhalter daran, dass sie nur Biozide einsetzen dürfen, die in Belgien zugelassen sind. U.a. handelt es sich dabei um chemische Substanzen für die Reinigung und Desinfektion der Melkanlage oder der Stallgebäude, um Klauenbäder, Dippmittel, …

Die Liste der zugelassenen Wirkstoffe und Handelsmarken kann unter www.health.belgium.be/nl/lijst-van-toegelaten-biociden-en-jaarverslag eingesehen werden.

Liste der zugelassenen Wirkstoffe und Handelsmarken (PDF)

Wir nutzen die Gelegenheit, um die FASNK bzw. den FÖD Volksgesundheit darauf aufmerksam zu machen, dass sie es trotz mehrfacher Aufforderung bisher immer noch nicht für notwendig erachtet haben, die Registrierung als Verwender von Bioziden des geschlossenen Kreislaufs in deutscher Sprache auf ihrer Webseite anzubieten. Eine solche Registrierung ist die Voraussetzung, um Biozide des geschlossenen Handels (darunter gewisse Reinigungs- und Desinfektions- sowie Dippmittel, Klauenbäder, …) erwerben und einsetzen zu können. Augenscheinlich will man den Deutschsprachigen erst gar nicht die Möglichkeit bieten, den gesetzlichen Auflagen nachzukommen.