Menu

Zurück zu Aktuelles >BTV8: Endlich Kälberexporte möglich


Der Nachweis der Erregers der Blauzungenkrankheit (BTV8) vor zwei Monaten in Belgien hat erhebliche Auswirkungen auf den Export von Lebendvieh in Länder bzw. Gebiete, die bisher noch BTV8-frei sind, darunter die Niederlande.

Nach geltendem EU-Recht dürfen nur geimpfte Rinder in diese Gebiete verfrachtet werden. Diese Auflage schob dem Export von Kälbern in die Niederlande bisher einen Riegel vor. Nunmehr hat die FASNK ein bilaterales Abkommen mit den Niederlanden geschlossen, das ab sofort die Ausfuhr von weniger als 90 Tage alten Kälbern ermöglicht.

Dazu müssen folgende Voraussetzung erfüllt sein:

  1. Die Kälber müssen vorher mittels PCR-Test auf BTV8 getestet werden. Der Test darf nicht weiter als 7 Tage vor dem Exportdatum zurückliegen und das Ergebnis muss natürlich negativ sein. (Es sind auch Sammeltests vom Blut mehrerer Kälber erlaubt.)
  2. Die Kälber müssen zeitgleich mit der Entnahme der Blutprobe mit einem für die Anwendung bei Rindern zugelassenen Insektizid zur äußerlichen Anwendung behandelt werden. Die Behandlung muss gemäß den Anweisungen des Herstellers durchgeführt werden.

Die FASNK kündigt an, dass sie die Einhaltung dieser Bedingungen individuell für jedes einzelne Kalb kontrolliert, bevor sie die Bescheinigung für den Export ausstellt. Die Bescheinigung wird jedoch nicht individuell für jedes Kalb ausgestellt, sondern jeweils für eine Charge von Kälbern.

Die FASNK teilt weiter mit, dass derzeit auch Verhandlungen laufen mit Italien, Spanien und Slowenien im Hinblick auf bilaterale Abkommen für den Export von Lebendvieh in diese Länder.