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Zurück zu Aktuelles >Dürre 2018: Entschädigungsverfahren läuft an


Der Weg für die Entschädigung der Dürreschäden des Jahres 2018 ist frei. Behalten Sie unbedingt Ihre Mailbox in der kommenden Zeit im Auge!

Die wallonische Regierung hat in der vergangenen Woche den Gesetzestext angenommen, mit dem die Dürre vom Sommer 2018 definitiv als landwirtschaftliche Katastrophe eingestuft und die Höhe der Entschädigungen festgelegt wird.

Die Prozedur der Entschädigungszahlungen soll eingeleitet werden, sobald der Erlass im Staatsanzeiger veröffentlicht worden ist. Sie umfasst folgende Schritte:

  • Als betroffener Betrieb werden Sie darüber informiert, welchen Entschädigungsbetrag die Verwaltung in Ihrem individuellen Fall berechnet hat. Dies geschieht ausschließlich auf elektronischem Weg. Sie erhalten eine E-Mail von PacOnWeb mit der Mitteilung, dass ein Schreiben in Ihrem persönlichen Bereich („Meine Dokumente“) des Portals PacOnWeb bereitliegt. Behalten Sie deshalb Ihre Mailbox in den kommenden Wochen im Auge.
  • Ein Link in dieser E-Mail führt direkt zu dem Schreiben mit dem von der Verwaltung berechneten Entschädigungsbetrag. Kontrollieren Sie, ob die Angaben, die der Berechnung zugrunde liegen, (u.a. die Flächenangaben) korrekt sind.
  • Sie müssen innerhalb von 30 Arbeitstagen ab Zustellung der E-Mail auf den Entschädigungsvorschlag reagieren, d.h. Ihre Zustimmung geben oder Reklamation einreichen. Reagieren Sie nicht, dann verlieren Sie jegliches Anrecht auf die Entschädigung!
  • Sie müssen sich auf die Plattform PacOnWeb begeben. Wenn Sie mit dem Entschädigungsvorschlag einverstanden sind, kreuzen Sie das entsprechende Kästchen an.
  • Wenn Sie nicht einverstanden sind, müssen Sie das diesbezügliche Kästchen ankreuzen und die Gründe für die Verweigerung des Entschädigungsvorschlags mitteilen. Für die Bearbeitung des Einspruchs müssen weitere administrative Schritte unternommen und gegebenenfalls Belege eingereicht werden. (Wir gehen hier nicht weiter auf diese Prozedur ein.)

Achtung: Für den Fall, dass ein Mandat für das Ausfüllen der Flächenerklärung ausgestellt worden ist (an eine Drittperson oder – im Fall von Vereinigungen – an einen Mitbewirtschafter), muss dieses Mandat ausgeweitet werden, damit der Mandatar befugt ist, auf den Entschädigungsvorschlag zu antworten! Kontaktieren Sie diesbezüglich Ihren Mandatar.

So viel Entschädigung erhalten Sie.