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Zurück zu Aktuelles >Dürre 2022 als Katastrophe anerkannt


Auf Vorschlag von Landwirtschaftsminister Willy Borsus hat die wallonische Regierung in 1. Lesung die Dürre von 2022 als landwirtschaftliche Katastrophe eingestuft.

Der Anerkennungserlass legt das geografische Ausmaß der Agrarkatastrophe fest und definiert die Entschädigungsmodalitäten. 254 der insgesamt 262 wallonischen Gemeinden werden als dürregeschädigt eingestuft.

Am stärksten von der Dürre 2022 betroffen war Grünland: Den kommunalen Schadensfeststellungen zufolge beliefen sich die dürrebedingten Ertragseinbußen im vergangenen Jahr auf rund 280.000 der insgesamt 354.500 ha Grünland in der Wallonischen Region (79%) auf mindesten 44%. In Ackerkulturen hat sich der Schaden dagegen in Grenzen gehalten, so dass letztendlich nur Dauer- und Wechselgrünland (Codes 610, 62 und 623) Anrecht auf eine Entschädigung geben.

Insgesamt sind 27,6 Mio. Euro an Entschädigungszahlungen an knapp 7.000 landwirtschaftliche Betriebe vorgesehen. Minister Borsus bezifferte die „Bruttoentschädigung“ auf 222 Euro pro Hektar (wie in den Jahren 2018 und 2020). Bei diesem Betrag handelt es sich nicht um die Entschädigung, die tatsächlich ausgezahlt wird. Stattdessen dient er ausschließlich als Grundlage für weitere Berechnungen. In einem ersten Schritt wird der ermittelte Gesamtbetrag (Fläche x Bruttoentschädigungssatz) gemäß den europäischen Richtlinien bezüglich staatlicher Beihilfen um 20% gekürzt. Von den verbleibenden 80% darf maximal die Hälfte ausgezahlt werden, wenn der Betrieb keine Wetterschadensversicherung abgeschlossen hat. Des Weiteren kommt noch eine Tranchenstaffelung hinzu, so dass unter dem Strich nur ca. 100 Euro/ha (27,6 Mio. Euro für 280.000 ha) tatsächlich zur Auszahlungen gelangen dürften.

Wie schon bei der Dürre 2020 müssen die Landwirte (oder die Bevollmächtigten) ihren Antrag auf Entschädigung über die Anwendung „Landwirtschaftliche Schäden“ in Pac-on-Web einreichen. Diese App ist ab dem 8. Mai geöffnet; die Frist für die Anreichung der Entschädigungsanträge endet am 30. Juni. Dem Antrag müssen die Schadensprotokolle und gegebenenfalls der Vertrag über die Klimarisikoversicherung für 2022 (Hagel) beigefügt werden.

Im Bedarfsfall können Landwirte die Hilfe des Außendienstes des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt im Malmedy (Tel. 080/799256) in Anspruch nehmen, um ihre Akte einzureichen.

Informationen über die landwirtschafttliche Katastrophen und  Videos mit Erläuterungen zur Eingabe der Anträge sind auf dem Portal Landwirtschaft der Wallonischen Region verfügbar .