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Zurück zu Aktuelles >Dürreentschädigung 2020 beantragen !


Die Wallonische Region hat die Dürre des vergangenen Frühjahrs und Sommers jetzt offiziell als landwirtschaftliche Katastrophe anerkannt. Für die Entschädigung der betroffenen Betriebe werden insgesamt 34 Mio. Euro bereitgestellt.

Wir erinnern daran, dass Landwirte, die eine finanzielle Entschädigung erhalten möchten, einen entsprechenden Antrag stellen müssen. Dieser Antrag kann nur digital über das Portal PAConWeb im Modul „Landwirtschaftliche Schäden“ eingereicht werden. Der Antragsteller muss dort die Angaben der von den Gemeindekommissionen zur Feststellung der Ernteschäden ausgestellten Protokolle eintragen (unter korrekter Zuordnung zu den in der Flächenerklärung 2020 angegebenen Parzellen). Darüber hinaus muss eine konforme Kopie der von der Gemeinde ausgestellten Feststellungsprotokolle hochgeladen werden. Eine solche Kopie ist von jeder Gemeinde erforderlich, in denen der Antragsteller Flächen bewirtschaftet, für die er die Entschädigung beantragt. Achtung: Betriebe, die es versäumt haben, die Dürreschäden durch die Gemeindekommission feststellen zu lassen, haben kein Anrecht auf die Entschädigung!

Betriebe, die für das Ausfüllen der Flächenerklärung einen Bevollmächtigten bezeichnet haben, müssen für das Modul „Landwirtschaftliche Schäden“ ein neues, spezielles Mandat ausstellen (eventuell an denselben Mandatar wie für die Flächenerklärung).

Auf dem Landwirtschaftsportal der Wallonischen Region befinden sich kurze Erklärungsvideos, die bestmöglich und vorbereitend bei der Einkodierung der Angaben helfen. Bei Bedarf kann man auch die Hilfe der Außendienststelle des wallonischen Landwirtschaftsministeriums in Malmedy in Anspruch nehmen. Hierzu ist eine Terminvereinbarung erforderlich (montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr unter Tel. 080/799.256).

Äußerster Termin für die Beantragung der Dürreentschädigung 2020 ist der kommende 30. Juni. Verlieren Sie diesen Stichtag nicht aus den Augen.