Menu

Zurück zu Aktuelles >Drei Mal rechnen, ob man Vieh in Weide nimmt !


Wenn Sie selbst Rindvieh halten, dann sind Sie gut damit beraten, keinen Weidevertrag mit einem dritten Betrieb abzuschließen, um Vieh in Weide zu nehmen. Tun Sie es dennoch, dann sind die finanziellen Auswirkungen unter Umständen gravierend. Der Grund: Wenn Sie Vieh in Weide nehmen, verlieren Sie den Anspruch auf den viehbesatzabhängigen Zuschlag im Rahmen der Öko-Regelung „Grünlanderhaltung“. Denn ausdrückliche Bedingung für diesen Zuschlag ist, dass keine tierischen Ausscheidungen von betriebsfremdem Vieh „importiert“ werden dürfen – auch wenn die Ausscheidungen letztendlich von den beweideten Parzellen stammen. Wird trotzdem Vieh in Weide genommen, läuft der finanzielle Verlust je nach Viehbesatz bis zu 68 Euro für jeden Hektar Futterfläche des Betriebs auf! Unter dem Strich bleibt nur die Basisbeihilfe von 40 Euro pro Hektar Dauergrünland.

Mehr noch: Wer Rinder in Weide nimmt, kann sich nicht an der Agrarumweltmaßnahme „Futterautonomie“ beteiligen. Doch damit nicht genug: Für den Fall, dass noch ein AUM-Vertrag „Futterautonomie“ läuft, wird die Annahme von fremdem Weidevieh als eine einseitige Aufkündigung des AUM-Vertrags durch den Landwirten eingestuft, mit der Folge, dass die im Rahmen der fünfjährigen Verpflichtung bereits erhaltenen Gelder zurückgefordert werden!

Fazit: Aus finanzieller Sicht können nur Betriebe, die kein Vieh haben, es sich erlauben, Vieh in Weide zu nehmen. Dies gilt im Übrigen auch für die Annahme von Gülle im Rahmen eines Güllevertrags. Wie bereits früher gesagt: das Land der nicht ganz dichten Denker…