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Zurück zu Aktuelles >Erleichterungen für die Zahlung der Sozialbeiträge


Angesichts der schwierigen Wetterbedingungen und der angespannten wirtschaftlichen Lage in der Landwirtschaft hat der föderale Minister Willy Borsus entschieden, die Anerkennung des gesamten Agrarsektors als Krisensektor zu verlängern. „Die Preiskrise, die späten Frühjahrsfröste und die anhaltende Trockenheit bleiben nicht ohne wirtschaftliche Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe. Wir müssen ihnen die Möglichkeit bieten, die Zahlung ihrer Sozialversicherungsbeiträge schnell an ihre wirtschaftliche Realität anzupassen“, so Borsus.


Stundung der Beiträge

Im Jahr 2016 hat Minister Borsus den Landwirten die Möglichkeit der Stundung der Sozialbeiträge des 3. und 4 Quartals 2016 sowie der ersten beiden Quartale 2017 um ein Jahr eröffnet. Hintergrund waren damals die durch den Wegfall des russischen Marktes verursachten wirtschaftlichen Schwierigkeiten vieler landwirtschaftlicher Sektoren. Diese Maßnahme ist nunmehr auf das 3. Quartal 2017 ausgeweitet worden. Als Folge davon wird die Frist für Beantragung der Stundung auf den 30. September verlängert.


Beitragssenkung

Aufgrund der Anerkennung der Landwirtschaft als Krisensektor kommen die Landwirte auch in den Genuss einer Vereinfachung für die Senkung der provisorischen Sozialbeiträge. Konkret bedeutet dies, dass sie in ihrem Antrag nicht zwei, sondern nur mehr einen Nachweis für krisenbedingte Einkommenseinbußen erbringen müssen. Dies kann z.B. anhand der jüngsten Mehrwertsteuer-Erklärung erfolgen, aus der ein Umsatzrückgang ersichtlich ist.


Keine Beitragserhöhung bei Fehleinschätzung

Für Landwirte, die ihr Einkommen nach dem Pauschalsystem versteuern, hat die Anerkennung als Krisensektor noch eine weitere Folge: Die Sozialversicherungskassen werden darauf aufmerksam gemacht, dass es für Selbstständige sehr schwierig ist, ihr steuerbares Einkommen vorab korrekt einzuschätzen. Sie werden angewiesen, bei der Entscheidung über die Senkung der provisorischen Sozialbeiträge „pragmatisch“ vorzugehen. Damit soll das Risiko von Zuschlägen im Falle einer Unterschätzung des steuerbaren Einkommens vermieden werden. Landwirte im Pauschalsystem können die Schwierigkeiten bei der korrekten Schätzung ihres Einkommens geltend machen, um die Annullierung eventueller nachträglicher Zuschläge zu verlangen.