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Zurück zu Aktuelles >Freiwillige Produktionsbegrenzung – erste Details


Der EU-Agrarrat hat Mitte Juli ein neues Hilfspaket in Höhe von 500 Mio. Euro zugesagt, um gegen die Krise in der Tierproduktion anzugehen. Davon sind 150 Mio. für die Finanzierung einer EU-weiten freiwilligen Produktionssenkung vorgesehen. Mittlerweile haben wir etwas mehr Einblick in die Bedingungen für die Teilnahme an diesem Programm. Letzte Details sollen Ende dieser Woche ausgearbeitet werden.

Die EU stellt 150 Mio. Euro bereit, um eine EU-weite freiwillige Produktionsbeschränkung zu finanzieren. Konkret soll die Minderproduktion in den anstehenden Monaten Oktober, November und Dezember gegenüber dem entsprechenden Zeitraum 2015 mit 14 Cent pro kg Milch entschädigt werden. Der Betrag entspricht einer Menge von rund einer Milliarde kg Milch.

14 Cent nicht garantiert

Als Höhe der Entschädigung sind keineswegs 14 Cent/kg auf jedes weniger gemolkene Kilogramm Milch garantiert, sondern der Betrag hängt letztendlich davon ab, um welche Menge die EU-Milchproduktion tatsächlich verringert wird. Übersteigt diese Menge eine Milliarde kg, denn wird die Entschädigung proportional gekürzt. Bei einer tatsächlichen Senkung der Produktion um z.B. 2 Mrd. kg ist nur mehr mit 7 Cent/kg zu rechnen.

Darüber hinaus ist die Gewährung der Entschädigung an Bedingungen geknüpft. So muss die Produktion mindestens um 3.000 l gesenkt werden. Zudem ist die Entschädigung auf 50% der Lieferungen im Referenzzeitraum begrenzt. Wer damals z.B. 150.000 l geliefert hat, erhält die Entschädigung demnach nur für maximal 75.000 l, auch wenn er im Oktober, November und Dezember 2016 insgesamt nur 50.000 l liefert.

Ferner können nur Landwirte, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch aktiv sind und bis mindestens 31. Juli Milch geliefert haben, an dem Programm teilnehmen. Und schließlich gilt die Regelung nur für Molkereimengen, Direktverkäufe sind ausgeschlossen.

Ab Anfang September

Die erste Runde der Einschreibung läuft bis zum 20. September. Wenn das Budget dabei nicht ausgeschöpft wird (d.h. wenn weniger als 1 Mrd. kg Milch als Reduzierung angemeldet werden), folgt eine zweite (und gegebenenfalls eine dritte und vierte) Runde. Jeder Milcherzeuger ist angehalten, seine Entscheidung für oder gegen die Teilnahme an dem Programm gut abzuwägen. Es gilt, die wahrscheinlichen Molkereilieferungen in den drei letzten Monaten dieses Jahres möglichst genau einzuschätzen. Denn für den Fall, dass die tatsächlichen Lieferungen zu stark von der gemeldeten Produktionssenkung abweichen, hat die EU als Strafe Kürzungen der Entschädigung angekündigt.

Nur via Internet

Anträge auf Beteiligung an dem Reduktionsprogramm können voraussichtlich ab Anfang September gestellt werden. Die Einschreibung ist nur auf elektronischem Weg (via Internet) möglich. Genauere Angaben zur Anmeldeprozedur sollen in der kommenden Woche vorliegen.