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Zurück zu Aktuelles >Gülle auf Acker bis 30. September


Die wallonische Umweltministerin Céline Tellier hat die Zeitspanne für die Ausbringung von organischen Düngern auf Ackerflächen verlängert. Gleichzeitig wird den Landwirten mehr Zeit eingeräumt, um einen Bodenbedecker auf den Parzellen einzusäen. Damit reagiert die Ministerin auf die extrem schwierigen Wetterbedingen dieses Sommers, die die Ernte vieler Ackerkulturen sehr lange hinausgezögert haben.

In diesem Jahr können organische Dünger ausnahmsweise bis zum 30. September auf Ackerflächen ausgebracht werden. Die Ausbringmenge ist auf 80 kg N/ha begrenzt. Die Derogation ist an die Bedingung geknüpft, dass die Verwertung des Stickstoffs gewährleistet ist. Dies bedeutet, dass entweder das Stroh auf der Fläche verblieben und in den Boden eingearbeitet worden ist (Getreideacker) oder eine Winterkultur oder ein winterlicher Bodenbedecker (Nitratfalle) auf der Ackerfläche eingesät wird. Im Fall eines Bodenbedeckers muss die Einsaat vor dem 30. September (statt 16. September) erfolgen. Das Datum der Aussaat muss in die Schlagkartei eingetragen werden.

Achtung: die Fristverlängerung für die Aussaat eines Bodenbedeckers gilt nicht für erosionsgefährdete Ackerflächen in Hanglagen (R10 und R15); dort musste die Aussaat zwingend bis spätestens 15. September erfolgt sein!

Vor dem 16. September eingesäte Nitratfallen können ab dem 15. November wieder zerstört werden; bei einer späteren Einsaat müssen sie mindestens zwei Monaten lang bestehen bleiben.

Das äußerste Datum für die Aussaat von Bodenbedeckern auf ökologischen Vorrangflächen (SIE) wird um einen Monat auf den 30. Oktober verlängert. Statt nach den normalerweise obligatorischen drei Monate kann Bodenbedeckung, die erst im Oktober ausgesät wird, bereits nach zwei Monaten wieder zerstört werden (unter Vorbehalt der offiziellen Bestätigung).

Wir erinnern daran, dass die Frist für die Ausbringung von Gülle auf Grünland wie gehabt am 30. September endet.