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Zurück zu Aktuelles >Gebühr auf entnommenes Grundwasser


Ab einem Volumen von 3.000 m³ pro Jahr erhebt die Wallonische Region eine Gebühr auf die Entnahme von Grundwasser. In diesem Jahr hat die Verwaltung nur mehr denjenigen Betrieben ein Formular für die Entnahmeerklärung des Jahres 2019 zugestellt, die in der Vergangenheit weniger als 2.500 m³ deklariert haben. Die allermeisten landwirtschaftlichen Betriebe dürften unter dieser Grenze bleiben; sie haben deshalb kein Formular erhalten und müssen auch keine Erklärung einreichen. Achtung: Das gilt nicht für Betriebe, die nicht an das öffentliche Wasserversorgungsnetz angeschlossen sind: Sie müssen ihre Entnahmemenge immer deklarieren, auch wenn sie weniger als 3.000 m³/Jahr entnehmen.

Für die Betriebe, die ein Formular erhalten müssen, ist die Frist für das Einreichen der Erklärung auf den 31. Mai verlängert worden.