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Zurück zu Aktuelles >Juli-Überschwemmungen: Als Geschädigter registriert?


Auch in der DG sind vereinzelt landwirtschaftliche Flächen und Gebäude mitunter stark von der Flutkatastrophe vom vergangenen Juli in Leidenschaft gezogen worden. Die Behörden haben die überschwemmten Gebiete kartiert und die Erhebung der Schäden ist angelaufen. Die Bewirtschafter der dabei erfassten landwirtschaftlichen Parzellen werden von der Verwaltung kontaktiert, um das Ausmaß und die Art der Schäden (Verschmutzung, Abfall, Ablagerungen von Schlamm und/oder Geröll…) zu erfassen. Von den Überschwemmungen betroffene Landwirte tun gut daran, sich bei der Verwaltung zu informieren, ob sie als Geschädigte registriert sind. Wenn nicht, dann muss das wallonische Landwirtschaftsministerium mittels des Formulars „Höhere Gewalt“ informiert werden. Diese Erklärung der Schäden durch höhere Gewalt muss bis spätestens 31. Dezember 2021 eingereicht werden.

Weitere Informationen im Zusammenhang mit den Überschwemmungen erteilt die Außendienststelle der wallonischen Agrarverwaltung in Malmedy (Tel. 080/440.610, malmedy.agri.dgarne@spw.wallonie.be).

Weblink Formular „Höhere Gewalt“ (unter „Cas de force majeure”) 

Word-Dokumtent: Meldeformular Höhere Gewalt DE.docx