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Die Agrofront fordert die Föderalregierung auf, die administrativen Verpflichten bezüglich der Mitteilung von Angaben zu landwirtschaftlichen Pachtverträgen zügig zu korrigieren.

Die Agrofront (ABS, Boerenbond und FWA) äußert Genugtuung, dass Finanzminister Van Peteghem bereit ist, der besondere Situation von Pachtflächen Rechnung zu tragen. Der Minister streicht die Auflage, dass die Pächter von landwirtschaftlichen Fläche detaillierte personenbezogene Angaben zu den Verpächtern machen müssen, um in der Steuererklärung die bezahlten Pachten als berufliche Unkosten geltend machen zu können. Die Agrofront fordert die Föderalregierung auf, zügig die erforderlichen Gesetzesanpassungen umzusetzen, um die Pächter von dieser Verpflichtung zu befreien.

Ende Dezember 2023 hat das Föderalparlament ein Gesetz verabschiedet, das darauf abzielt, die Einziehung von Steuern auf Mieteinnahmen zu verbessern. Artikel 84 dieses Gesetzes sieht zusätzliche Bedingungen vor, um Mieten oder Pachtgelder als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung geltend machen zu können. Landwirte müssten demzufolge detaillierte Angaben zu den Eigentümern (inklusive deren Nationalregisternummer) und den gepachteten Flächen sowie genau Angaben zur geografischen Lage der gepachteten Parzellen machen, eine Aufgabe, die die Landwirte unmöglich erfüllen können. Die Agrofront hat deshalb beim zuständigen Minister Van Peteghem Alarm geschlagen.

Minister Van Peteghem hat Konsultationen zu diesem Thema eingeleitet. Zusammen mit den landwirtschaftlichen Berufsverbänden wurde konstruktiv nach praktikablen Lösungen gesucht. Die Situation der landwirtschaftlichen Pachtflächen ist sehr spezifisch. Meist sind sie sehr fragmentiert und ist es nur in den seltensten Fällen möglich, sie einer Adresse zuzuordnen. Mitunter sind die Eigentumsverhältnisse zudem sehr fragmentiert und dem Pächter auch nicht in vollem Umfang bekannt, z.B. im Fall von Erbengemeinschaften, Miteigentum, Vermögensverwaltung… Ohnehin ist dem Pächter unmöglich, alle Eigentümern dazu zu bewegen, ihm ihre Nationalregisternummer mitzuteilen.

In Verhandlungen konnte eine solide Lösung gefunden werden: die Landwirte werden von diesen Auflagen befreit; für sie bleibt alles beim Alten. Der entsprechende Gesetzesartikel wird dahingehend angepasst, dass ab sofort eine Ausnahme für landwirtschaftliche Pachtflächen gilt.

Die Agrofront würdigt auch die Zusammenarbeit mit dem föderalen Landwirtschaftsminister David Clarinval, der zur Umsetzung der Korrektur des betreffenden Artikels beigetragen hat. Im Übrigen steht dies im Einklang mit dem von der Regierung erklärten Willen, den Verwaltungsaufwands für die Landwirte zu senken.