Menu

Zurück zu Aktuelles >Natura 2000 Fitness Check - die Ergebnisse


Die europäischen Naturschutzrichtlinien stellen ein geeignetes Instrument dar, um die Schutzziele zu verwirklichen. Allerdings stößt die Umsetzung dieser Richtlinien auf eine Fülle von Problemen. Das sind die wichtigsten Schlussfolgerungen einer von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Analyse.

Im Februar 2014 hatte die EU-Kommission beschlossen, die europäische EU-Naturschutzgesetzgebung (Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) sowie Natura 2000) einer Bewertung zu unterziehen. Im Rahmen dieses sog. Fitness Checks wurde eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Die Mitgliedstaaten, landwirtschaftliche- und Naturschutzverbände und nicht zuletzt jeder interessierte Bürger hatten bis zum Frühjahr 2015 die Möglichkeit, sich zu dem Thema zu äußern. Mittlerweile sind Inhalte des Abschlussberichts durchgesickert.

Die Schlussfolgerung des Berichts fällt sehr positiv aus, aber es werden auch zahlreiche Schwachstellen hervorgehoben. Es wird anerkannt, dass die Umsetzung der Richtlinien nicht ohne Auswirkungen auf bestimmte Sektoren – speziell die Landwirtschaft – bleibt. U.a. wird auf die hohe finanzielle Belastung und die starken Einschränkungen hingewiesen, die die EU-Naturschutzpolitik der Landwirtschaft in manchen Ländern aufbürdet (u.a. in Belgien, den Niederlanden und Dänemark).

Wie die EU-Kommission zu dem Bericht steht und welche Lehren sie daraus zieht, will sie erst im Herbst bekanntgeben. Im November vergangenen Jahres hatte der für Umwelt zuständige Kommissar Karmenu Vella erklärt, dass das Ziel des Fitness Checks einzig und alleine darin bestehe, zu beurteilen, ob die bestehenden Richtlinien geeignet sind und ausreichen, um die vorab definierten Naturschutzziele zu verwirklichen. Gleichzeitig hatte er eine Lockerung der EU-Gesetzgebung ausgeschlossen. Die Schlussfolgerung des Berichts lässt vermuten, dass es aber auch nicht zu einer Verschärfung kommen wird. Wahrscheinlich wird die EU-Kommission sich damit begnügen, Empfehlungen für eine bessere Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht der Mitgliedstaaten auszusprechen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob sie dabei den sozioökonomischen Kontext angemessen berücksichtigt – so, wie es in der FFH-Richtlinie verankert ist.