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Die Wallonische Region ist dabei, das System der gesetzlichen Pachtobergrenze zu reformieren. In erster Lesung hatte die Regierung beschlossen, diese Obergrenze an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten und des landwirtschaftlichen Einkommens anzupassen. Letzteres unterliegt in der jüngeren Vergangenheit starken Schwankungen, so dass mit dem neuen System auch die Pachtobergrenze von einem Jahr zum anderen stark ausschlagen könnte. Um solche starke kurzfristige Ausschläge zu verhindern, wird der laufende Durchschnitt des landwirtschaftlichen Einkommens der vergangenen fünf Jahre als Parameter herangezogen. Darüber hinaus wird die jährliche Schwankung der Pachtobergrenze (sowohl nach oben wie nach unten) per Gesetz auf 5% begrenzt. Es ist anzumerken, dass die gesetzliche Pachtobergrenze im hiesigen Raum kaum in Anspruch genommen wird.