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Zurück zu Aktuelles >Pflanzenschutzmittel-Gesetzgebung: Kontrollen starten wieder !


Die wallonische Verwaltung nimmt ab sofort wieder ihre Kontrollen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Pflanzenschutzmittelgesetzgebung auf. Im Visier der Polizei- und Kontrollabteilung (DPC) stehen besonders die sachgerechte Lagerung, Handhabung und Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln. Die Inspektionskampagne startet am 1. Dezember und erstreckt sich über vier Monate (bis Ende März).

Nicht in der Muttersprache?

Begutachtet werden die in diversen Checklisten zum Thema Pflanzenschutzmittel aufgelisteten Kontrollpunkte. Insgesamt existieren acht derartige Checklisten. Diese können nur in französischer Sprache auf dem „Umweltportal“ der Wallonischen Region unter „inspection“ und dann „contrôles environnementaux“ eingesehen und heruntergeladen werden! Laut Sprachengesetzgebung haben Sie aber ein Anrecht darauf, dass die Kontrolle in Ihrer Muttersprache durchgeführt wird. Sollte der Kontrolleur, der bei Ihnen vorstellig wird, der deutschen Sprache nicht mächtig sein, dürfen Sie die Kontrolle trotzdem unter keinen Umständen verweigern! Bestehen Sie stattdessen darauf, dass der Kontrolleur Ihre Reklamation bezüglich der Missachtung der Sprachengesetzgebung in seinem schriftlichen Bericht festhält. Für den Fall, dass der Kontrolleur Ihnen die bei der Kontrolle abgearbeitete(n) Checkliste(n) in französischer Sprache zur Unterschrift vorlegt, können Sie die Unterschrift dagegen sehr wohl verweigern, wenn Punkte für Sie unverständlich sind. Vermerken Sie, dass Sie den Bericht in Ihrer Muttersprache fordern.

Ist überhaupt eine Feldspritze erforderlich?

In Grünlandbetrieben kommen Pflanzenschutzmittel nur sporadisch zum Einsatz. Bei den verwendeten Wirkstoffen handelt es sich praktisch ausschließlich um Herbizide und die dominierende Form ihres Einsatzes ist die Einzelpflanzenbehandlung. Eine Flächenbehandlung ist die Ausnahme, so dass sich eine Feldspritze im Betrieb eigentlich erübrigt. Um das Risiko von Beanstandungen im Zusammenhang mit der Feldspritze (z.B. abgelaufenen technische Funktionsbescheinigung, nicht konforme Spritzdüsen…) zu minimieren, sollten Grünlandbetriebe ernsthaft erwägen, die eventuell noch vorhandene Feldspritze zu entsorgen oder einzumotten (z.B. durch Abmontieren des Spritzgestänges) und bei Bedarf einen Lohnunternehmer mit Spritzarbeiten zu betrauen.