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Der FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt schickt sich an, die Sanitärfondsbeiträge für das laufende Jahr einzufordern. Die Zahlungsaufforderungen für Rindvieh sollen am 28 Oktober verschickt werden.

Der Sanitärbeitrag für Rindvieh trägt dem sanitäre Risiko des Betriebs (Anzahl Zukäufe), der Bestandsgröße (Gesamtviehbestand) und der Anzahl Kalbungen gemäß Sanitel-Datenbank im Referenzzeitraum (1. September 2021 bis 31. August 2022). Für 2022 gelten dabei folgende Tarife:

     - eine Pauschale von 26 Euro (bzw. 134,34 für Kälbermastbetriebe),
     - 0,27 Euro pro geborenes Kalb,
     - 2,56 Euro für jedes mehr als ein Jahr alte, während der gesamten Referenzperiode anwesende Rind,
     - 0,27 Euro für jedes weniger als ein Jahr alte zugekaufte Tier und
     - 3,90 Euro für jedes mehr als ein Jahr alte zugekaufte Rind

Wichtig: Einsprüche gegen die Zahlungsaufforderung müssen unbedingt innerhalb von 30 Tagen ab dem in dem Schreiben mitgeteilten Versanddatum (Poststempel) schriftlich oder elektronisch erhoben werden. Die Verwaltung kündigt an, dass sie diese Einspruchsfrist von 30 Tagen strikt handhaben wird.

Der Sanitärfonds interveniert finanziell bei Sanitärmaßnahmen und Initiativen zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Tierkrankheiten, die erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf den Agrarsektor sowie auf die Gesundheit und das Wohlergehen der Nutztiere haben können. Er entschädigt u.a. den Wert von Tieren im Falle einer Zwangsschlachtung, er beteiligt sich an obligatorischen Tierarztbesuchen, Probenahmen und Analysen und finanziert Programme zur Bekämpfung von Tierseuchen wie IBR, BVD, PRRS und Paratuberkulose.