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Schäden nach Naturkatastrophe

Der Starkregen am Mittwoch und Donnerstag der letzten Woche hat in den Tälern von Weser und Our große Schäden verursacht. Die Regierung der Wallonischen Region hat die Prozedur für eine allgemeine Naturkatastrophe eingeleitet. Es handelt sich diesmal nicht um eine landwirtschaftliche Katastrophe und die Vorgehensweise ist eine andere.

Landwirte, die durch den Starkregen und die Überschwemmungen Schäden auf ihren Betrieben haben, sollten diese dokumentieren (Fotos, Unterlagen, …) und ihre Gemeinde informieren. Die Gemeinden erstellen eine Übersicht der Schäden auf ihrem Gebiet. Die eigentlichen Anträge auf Entschädigung können erst nach Anerkennung der Katastrophe eingereicht werden.

Schäden an Gebäuden sind der Feuerversicherung zu melden.