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Zurück zu Aktuelles >Wassermangel 2016-2017: Katstrophenfonds springt ein


Die unzureichenden Niederschläge im Zeitraum August 2016 bis Juni 2017 sind auf dem besten Weg, als landwirtschaftliche Katastrophe anerkannt zu werden. Die wallonische Regierung hat nunmehr in erster Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Dieser legt fest, welche Gemeinden für eine Entschädigung seitens des Katastrophenfonds in Frage kommen, und regelt die Entschädigung.

Der Wassermangel, der im Mai und im Juni vergangenen Jahres noch durch eine Hitzewelle verstärkt wurde, hat sich vielerorts auf die Erträge der landwirtschaftlichen Kulturen ausgewirkt. Anhand der Berichte der kommunalen Kommissionen zur Erhebung der Ernteschäden wird der Gesamtschaden auf 123 Mio. Euro geschätzt. An Entschädigungen können aber nur maximal 15, 24 Mio. Euro ausgezahlt werden.

Die klimatischen Gegebenheiten im genannten Zeitraum erfüllen die Voraussetzung für eine Anerkennung als landwirtschaftliche Katastrophe.

Das Königliche Meteorlogische Institut (KMI) hat den außergewöhnlichen Charakter (Frequenz geringer als 20 Jahre) des klimatischen Ereignisses für 259 wallonische Gemeinden bestätigt. Die Gemeinden Kelmis und Raeren befinden sich nicht darunter, aber die Regierung hat beschlossen, sie trotzdem mit in die Liste der betroffenen Gemeinden einzubeziehen.

Gemäß der Protokolle der kommunalen Kommissionen wird der für die Anerkennung als Katastrophe erforderliche Gesamtschadensbetrag von 1,24 Mio. bei weitem überschritten.

Der mittlere Schaden pro Dossier liegt ebenfalls deutlich über dem erforderlichen Minimum von 5.580 Euro.

Das Ausmaß der Ernteausfälle, die hauptsächlich Grünland und Flachs betreffen, wird auf 50% gegenüber dem normalen Ertrag geschätzt (erforderliches Minimum: 30%).

Minister Collin weist in der Pressemitteilung darauf hin, dass die Wallonische Region die Prozedur für Entschädigungen seitens des Katastrophenfonds jüngst vereinfacht hat, um eine schnellere Bearbeitung zu gewährleisten. Da die neue Gesetzgebung aber erst am 1. Juni 2017 in Kraft getreten ist, kann sie nicht für die Trockenperiode angewendet werden, die bereits im August 2016 eingesetzt hat. Die Zahlung der Entschädigungen wird deshalb wohl noch längere Zeit auf sich warten lassen.