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Zurück zu Aktuelles >Wasserpipelines:Abkommen mit SWDE


Die anerkannten landwirtschaftlichen Verbände und die Wallonische Wasserverteilungsgesellschaft SWDE haben in der vergangenen Woche ein Protokoll unterzeichnet, um die Auswirkungen der Infrastrukturarbeiten der SWDE auf die durchquerten landwirtschaftlichen Flächen auf ein Minimum zu reduzieren.

Konkret werden folgende Punkte geregelt:

     - Eine gegenseitige Vorab-Informationspflicht: Der Landwirt verpflichtet sich, der SWDE alle zweckdienlichen Informationen zu übermitteln, insbesondere über das Vorhandensein von Leitungen, Dränagen, Hecken, AUM-Verpflichtungen…, die von den Arbeiten der SWDE beschädigt werden könnten.

Die SWDE informiert ihrerseits die Landwirte im Detail über die geplanten Arbeiten auf ihren Flächen (Trasse, Position der Schächte), über die vorgesehenen Fristen für die Ausführung der Arbeiten sowie über die Prozeduren für die Erfassung der entstandenen Schäden und deren Entschädigung.

     - Eine gemeinsame Bestandsaufnahme des Zustands der betroffenen Parzelle vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten.

     - Die SWDE geht Verpflichtungen ein und bietet Garantien bezüglich der Minimierung der Schäden und Unannehmlichkeiten bei der Bewirtschaftung (Trennung von Muttererde und tieferem Aushubmaterial, Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Geländes nach Abschluss der Arbeiten, provisorische Tränken im Fall von Beweidung...

     - Eine faire Entschädigung für die entgangene Nutzung während der Dauer der Arbeiten, für Ernteschäden, für Schäden an der Bodenstruktur usw.

Hintergrund dafür, dass nunmehr eine Vereinbarung mit der Landwirtschaft getroffen wurde, ist, dass die SWDE bis 2026 im Rahmen des Regionalen Wasserressourcenplan (Schéma Régional des Ressources en Eau, SRRE) fast 430 km zusätzliche Leitungen verlegen sowie 27 neue Speicher-, Aufbereitungs- und Pumpanlagen bauen muss. Dabei ist es unausweichlich, dass Arbeiten auf einer Vielzahl von Grundstücken durchgeführt werden, die sich nicht im Besitz der SWDE befinden, darunter ca. 1.750 landwirtschaftliche Parzellen.

Seitens der Landwirtschaft haben folgende Organisationen das Abkommen unterzeichnet: FWA, UAW, FJA, FUGEA, UNAB und der Verband der Deutschsprachigen Landwirte/Bauernbund.