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Das Bestehen des Auswahlverfahrens (siehe hier) ist eine Sache, die Höhe der Beihilfe eine andere. Mit welchem Beihilfesatz zu rechnen ist, kann man vorab ermitteln, noch bevor man den Antrag stellt.

Bewilligungsbedingungen

Nach bestandenem Auswahlverfahren wird kontrolliert, ob der Antragssteller die Bedingungen für die Zuerkennung einer Investitionsbeihilfe erfüllt. Die meisten Bedingungen sind in der neuen Regelung unverändert geblieben:

Der Bodenbindungssatz des Betriebes muss unter 1 liegen.
Die gesetzlichen Auflagen in Sachen Mist- und Güllelager müssen erfüllt sein (Konformität).
Der Betrieb muss eine betriebswirtschaftliche Buchführung halten.
In Sachen beruflicher Qualifikation sind die Bedingungen etwas verschärft worden, was allerdings nur in Ausnahmefällen zum Ausschluss von den Beihilfen führt.
In Sachen Wirtschaftlichkeit bestehen Unter- und Obergrenzen (hierzu folgt später ein gesonderter Artikel).
Der Antragsteller muss Landwirt sein; bei einer außerlandwirtschaftlichen Tätigkeit wird überprüft, ob die Zeit für diese Tätigkeit und das entsprechende Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.