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Vorgehensweise

  • Falls noch nicht vorhanden: Stellen Sie einen Antrag auf Akzisenbefreiung auf Energieerzeugnisse.
  • Spezifisch für Elektrizität und Erdgas: Legen Sie diesem Antrag das ausgefüllte Auskunftsformular Strom- bzw. Erdgasverwendung bei.
  • Daraufhin erhalten Sie die o.e. Akzisenbefreiung mit Mitteilung des EAN-Code.
  • Stellen Sie Ihren Energieversorger diese Bescheinigung zu, damit dieser keinen Energiebetrag mehr in Rechnung stellt.