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Für viele Betriebe läuft die bestehende Umweltgenehmigung aus. Es ist deshalb an der Zeit, eine neue zu beantragen.

Umweltgenehmigungen behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Verfalldatum. Im Fall einer Genehmigung der Klasse 3 ist die Laufzeit auf zehn Jahre begrenzt. All jene Betriebe, die in den Jahren 2006 und 2007 ihre bis dahin gültige Betriebsgenehmigung durch eine Umweltgenehmigung ersetzt haben, müssen nunmehr eine neue Umweltgenehmigung beantragen. Betriebe, die im Besitz einer Umweltgenehmigung der Klasse 2 sind, sind derzeit nicht betroffen, da diese Genehmigungen in der Regel eine Laufzeit von 20 Jahren haben.

Rindviehhaltungen, die innerhalb eines Wohngebietes oder in weniger als 125 m Entfernung zu einem Wohn-, einem Wohnerwartungs- oder einem Freizeitgebiet angesiedelt sind, fallen nur bis zu einer Betriebsgröße von 150 Stallplätzen (pro Betriebsstätte mit eigener Adresse) in Klasse 3. Wenn diese Kapazität überschritten wird, bedürfen sie einer Umweltgenehmigung der Klasse 2, die an eine Umweltverträglichkeitsstudie geknüpft ist. Betriebe, die ihren Viehbestand in den letzten Jahren erheblich aufgestockt haben, sollten prüfen, ob sie noch die Kriterien für die Einstufung in Klasse 3 erfüllen (siehe Tabelle).

Es sei auch daran erinnert, dass die Umweltgenehmigung an den Betrieb und nicht an den Betriebsleiter gebunden ist. Das bedeutet, dass die Genehmigungen ihre Gültigkeit im Falle einer Betriebsübergabe behalten.