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Um Biozide des geschlossenen Kreislaufs erwerben zu können, müssen die Käufer als Anwender registriert sein. Laut einer Mitteilung des FÖD Volksgesundheit gilt die Registrierungspflicht als Käufer/Nutzer ab dem kommenden 1. Januar spätestens beim erstmaligen Erwerb von Bioziden des geschlossenen Kreislaufs. Diese Registrierung verfällt jährlich; sie muss deshalb bis spätestens 31. Dezember eines jeden Jahres erneuert werden.

Die Registrierung als Käufer/Anwender ist nur online möglich. Sie erfolgt auf der Grundlage einer persönlichen E-Mail-Adresse. Als Bauernbund sind wir der Auffassung, dass es einfacher wäre, sich mit seinem elektronischen Ausweis anzumelden und zu identifizieren, so wie es bereits bei vielen anderen Anwendungen der Fall ist (Phytolizenz, Flächenerklärung, …). Wir setzen uns dafür ein, dass diese Vereinfachung schnellstmöglich umgesetzt wird. Erfreulich ist, dass der FÖD Volksgesundheit mittlerweile mit einer Registrierungsanleitung in Deutsch auf seiner Webseite aufwartet. Wir kommen zu gegebener Zeit auf diese Prozedur zurück.