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In diesem Jahr können auch Pflanzenschutzmittel abgegeben werden, deren Verwendung mittlerweile verboten worden ist, sog. NBPM (Nicht mehr Brauchbare PflanzenschutzMittel). Den Benutzern von Pflanzenschutzmitteln wird empfohlen zu kontrollieren, ob sie NBPM’s vorrätig haben. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Händler oder konsultieren Sie die Webseite www.fytoweb.be unter „Zulassungen abfragen“ (nur in Niederländisch und Französisch abrufbar). AgriRecover betont, dass die Abgabe von NBPM’s anonym bleibt.

In gewissen Situationen kann die zweijährliche NBPM-Sammelaktion von AgriRecover nicht abgewartet werden, weil Pflanzenschutzmittel kurzfristig entsorgt werden müssen. Dies gilt z.B., wenn im Rahmen einer Kontrolle (durch eine Behörde oder eine Zertifizierungsstelle) Produkte ausfindig gemacht werden, deren Besitz gesetzlich verboten ist. AgriRecover kann in diesem Fall eine kurzfristige Abholung organisieren. allerdings gegen eine hohe Gebühr von 200 Euro Basisgebühr zzgl. 2 Euro pro kg Produkt (inkl. Verpackung). Um diese unnötigen Kosten zu vermeiden, sind Sie gut damit beraten, derartige Produkte frühzeitig im Rahmen einer normalen NBPM-Kollekte (jeweils in den ungeraden Jahreszahlen) zu entsorgen.