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Am 1. April tritt eine Maut für Fahrzeuge mit einem zulässigen Höchstgewicht von mehr als 3,5 t in Kraft. Landwirtschaftliche Fahrzeuge können eine Befreiung  von der Abgabe beantragen. Im Prinzip kann dieser Antrag nur elektronisch via Internet gestellt werden. Die in Wallonien für die Mauterhebung zuständige Gesellschaft für die Infrastruktur-Zusatzfinanzierung (Sofico) teilt mit, dass man die Maut-Befreiung auch schriftlich beantragen kann. Dieser Weg sollte aber nur als letzter Lösung genutzt werden, d.h. wenn es dem Antragsteller wirklich unmöglich ist, den Antrag elektronisch zu stellen (entweder selbst oder durch einen Dritten). Erforderliche Angaben sind der Name des Antragstellers, dessen Vorname, Adresse und Telefonnummer sowie die Nummernschildern und die vier letzten Ziffern der Fahrzeug-Identifikationsnummer der betreffenden Fahrzeuge. Dem Schreiben muss eine Kopie der Vorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung der betreffenden Fahrzeuge beigefügt werden.

Das Schreiben ist zu richten an: SOFICO, Rue Canal de l’Ourthe, 9bte 3, 4031 Angleur.

Wo die vier letzten Ziffern der Fahrzeug-Identifikationsnummer finden?