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An Arbeit herrscht im Milcherzeugerbetrieb kein Mangel. Im Gegenteil, immer mehr Betriebe stoßen in Sachen Arbeitsbewältigung an ihre Grenzen. Gespräche mit Milcherzeugern zeigen, wo der Schuh drückt: Was die meisten Betriebe benötigen, sind Mitarbeiter und Aushilfskräfte, die bezahlbar sind und punktuell und flexibel eingesetzt werden können. Im Mittelpunkt steht dabei die Bewältigung von Arbeitsspitzen, egal ob saisonal oder täglich. Darüber hinaus meldet ein steigender Anteil von (großen) Betrieben auch einen strukturellen Bedarf an Dauerbeschäftigten an.

Einer internen Umfrage zufolge greifen bereits viele Betriebe regelmäßig oder sporadisch auf externe Hilfs- oder Arbeitskräfte zurück. Der eine oder andere Betrieb dürfte sich dabei am Rande der Legalität bewegen. In dieser Artikelserie behandeln wir eine Reihe von Aspekten im Zusammenhang mit der legalen Beschäftigung von Arbeitskräften.

Wir stellen Ihnen hier verschiedene Möglichkeiten der Beschäftigung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft und speziell in Milcherzeugerbetrieben vor. Folgende Themenbereiche werden behandelt:

1. Wer darf auf einem Milchviehbetrieb legal aushelfen? Familienmitglieder, Freunde, Bekannte, ...? Welche Risiken geht man ein?

2. Kann man frei wählen, ob man eine Person als Arbeitnehmer oder als Selbstständigen beschäftigt? Welche Konsequenzen drohen bei Scheinselbstständigkeit?

3. Ist die Saisonarbeiterregelung eine Option für Milcherzeugerbetriebe? Wie sieht diese Regelung aus? Welche Lohnkosten fallen an?

4. Können Studenten als Aushilfe eingesetzt werden? Wie lange? Was kostet die Beschäftigung eines Studenten? Kann dies mit anderen Beschäftigungsformen kombiniert werden?

5. Sie ziehen die Einstellung eines Mitarbeiters auf fester Basis in Betracht? Wie sind die gesetzlichen Bestimmungen? Wie hoch sind die Lohnkosten pro Stunde? Gibt es Lohnkostenermäßigungen?

6. Welche sind die Vor- und Nachteile von Teilzeitarbeit? Können mehrere Arbeitgeber sich eine Arbeitskraft „teilen“? Wie praktisch vorgehen?

7. Können Nicht-EU-Bürger beschäftigt werden? Unter welchen Bedingungen? Besteht Spielraum, um Arbeitskräfte flexibel einzusetzen?