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Im Bausektor besteht für Auftraggeber von Arbeiten zu beruflichen/gewerblichen Zwecken eine Einbehaltungspflicht von Sozialversicherungs- und/oder Steuerschulden des (Bau-)Unternehmens, das mit den Arbeiten beauftragt wurde.

Die sog. gesamtschuldnerische Haftung für Steuer- und Sozialversicherungsschulden gilt für jedes Unternehmen und jeden Geschäftsmann, der Immobilienarbeiten zu beruflichen/gewerblichen Zwecken in Auftrag gibt. Sie gilt nicht für (Bau)Arbeiten im privaten Bereich bzw. zu privaten Zwecken.