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Seit dem 1. Januar ist die neue Gemeinsame Agrarpolitik 2023-2027 in Kraft. Eine wesentliche Neuerung sind die Öko-Regelungen, die an die Stelle des bisherigen Greenings (Vergrünung) treten.

Anders als bei den Greening-Auflagen handelt es sich bei den Öko-Regelungen um freiwillige Verpflichtung im Umweltbereich, für die ein finanzieller Anreiz geboten wird.

 

Im Einzelnen handelt es sich um:

- die ÖR Grünlanderhaltung und Reduzierung des Viehbesatzes,
- die ÖR lange Bodenbedeckung,
- die ÖR ökologische Vernetzung,
- die ÖR umweltfreundlicher Ackerbau und
- die ÖR reduzierter Pflanzenschutzmitteleinsatz im Ackerbau

Die drei erstgenannten Öko-Regelungen sind für alle Betriebe im hiesigen Raum von größtem Interesse . Die beiden anderen Angebote richten sich spezifisch an den Ackerbau bzw. Ackerparzellen.

Alle Öko-Regelungen haben folgende Gemeinsamkeiten:

- sie sind freiwillig;
- sie werden jeweils immer nur für ein Jahr eingegangen;
- sie sind jährlich erneuerbar;
- die Teilnahme muss im Rahmen der jährlichen Flächenerklärung mitgeteilt werden;
- der Landwirt verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Lastenheft der jeweiligen Öko-Regelung durchgeführten Maßnahmen und Arbeiten in einem Register/Feldbuch/Schlagkartei festzuhalten.