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Wir werden regelmäßig mit Fragen zu den FASNK-Kontrollen konfrontiert. Wie kann man sich vorbereiten, um ungünstigen Kontrollberichten zuvorzukommen?

Die Kontrollen erfolgen auf der Grundlage von standardisierten Checklisten. Darin sind alle Punkte aufgeführt, die bei der Kontrolle unter die Lupe genommen werden. Diese Checklisten sind öffentlich und können jederzeit auf der Website der FASNK eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Die FASNK ist überzeugt, dass dies die bestmögliche Transparenz und Objektivität ihrer Kontrollen gewährleistet.

Alle Punkte der Checkliste, die auf den Betrieb zutreffen, werden Punkt für Punkt abgearbeitet. Dabei wird in der Checkliste angekreuzt, ob der Punkt vorschriftsmäßig eingehalten wird oder nicht. Man unterscheidet zwischen geringfügigen und schwerwiegenderen Verstößen. Dies ist erkenntlich an dem neben jedem Punkt der Checkliste angegebenen Gewichtungsfaktor.

Das Ergebnis der Kontrolle gilt als negativ, wenn mehr als 20% geringfügige (Gewichtungsfaktor 1 oder 3) oder mindestens ein schwerwiegenderer Verstoß (Gewichtungsfaktor 10) festgestellt werden. Ob anschließend ein Protokoll ausgestellt wird oder ob man es bei einer Verwarnung belässt, hängt von der Anzahl und der Schwere der Verstöße ab. Dieses Ergebnis, das dem Landwirten mitgeteilt wird, gilt gleichzeitig auch als Aufforderung, die nicht vorschriftsmäßigen Punkte zu beheben.