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Auch Landwirte in einer faktischen Vereinigung, die über eine Genehmigung für die Befreiung von den Akzisensteuer auf Energie und Elektrizität verfügt, können ein G-Nummernschild anfragen.

Das Problem

Fahrzeuge müssen auf den Namen einer natürlichen oder einer Rechtsperson (Gesellschaft) eingetragen werden. Dagegen wird die Akzisenbefreiung auf den Namen der faktischen Vereinigung ausgestellt. Diese Akzisenbefreiung ist wiederum die Voraussetzung für die Zuerkennung des G-Kennzeichens. Weil die Inhaber der beiden Dokumente nicht übereinstimmen, konnten faktische Vereinigungen bisher kein G-Kennzeichen für ihre landwirtschaftlichen Fahrzeuge beantragen.

Die Lösung

Die DIV pocht nicht mehr auf eine Übereinstimmung der Inhaber beider Dokumente und vergibt das landwirtschaftliche Kennzeichen auch für Traktoren, die auf eines der Mitglieder der faktischen Vereinigung eingetragen sind bzw. werden. Hierfür gelten zwei Voraussetzungen. Erstens muss die faktische Vereinigung über die Akzisenbefreiung verfügen und zweitens darf das Mitglied der faktischen Vereinigung, auf dessen Namen der Traktor mit dem G-Kennzeichen eingetragen wird, NICHT über eine solche Freistellung verfügen.

Die Prozedur

Im Rahmen C1 des Formulars für die Beantragung des G-Kennzeichens muss korrekt angegeben werden, auf wessen Namen das Fahrzeug eingetragen wird. Wenn der Fahrzeughalter ändert, muss der Versicherer dies durch eine zweite Vignette validieren.
Um zu kontrollieren, ob der Fahrzeughalter die Bedingungen für die Eintragung des Traktors erfüllt, verlangt die DIV eine Kopie des Vertrags bzw. der Statuten der faktischen Vereinigung. In diesem Vertrag, der zusammen mit dem Antragformular eingeschickt werden muss, müssen die Person, auf deren Namen das landwirtschaftliche Fahrzeug eingetragen ist bzw. wird, deutlich als Mitglied der faktischen Vereinigung hervorgehen.

Fazit

Der Bauernbund hätte eine Lösung bevorzugt, die ohne jeglichen administrativen Aufwand für die faktische Vereinigung verbunden ist. Dies ist scheinbar aus technischen Gründen nicht möglich. Ganz ohne Papierkram geht es offensichtlich nicht, doch hält er sich in Grenzen, so dass der Bauernbund dieser Lösung doch zustimmen kann.

Bart Beliën, Studiendienst

 

Faktische Vereinigungen verfügen in der Regel weder über Statuten, noch über einen schriftlichen Vertrag.
Sie können deshalb diesen Modellbrief verwenden, um die Mitglieder zu erklären.