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Für alle Natura-2000-Gebiete (inkl. der bisher noch nicht offiziell ausgewiesenen Gebiete) gelten seit 2011 allgemeine Schutzbestimmungen (siehe Kader). Nach der offiziellen Ausweisung der Gebiete treten zusätzlich spezifische Auflagen in Kraft.

Für alle Gebiete, deren Bezeichnungserlasse im Jahr 2016 im Staatsanzeiger veröffentlicht worden sind, sind diese spezifischen Schutzmaßnahmen theoretisch seit dem vergangenen 1. Januar in Kraft. Aus landwirtschaftlicher Sicht sind im hiesigen Raum derzeit nur das Göhltal oberhalb Kelmis, die Warchennequellen (Faymonville - Schoppen) und das Ameltal unterhalb Montenau betroffen. Die dortigen Landeigentümer und -bewirtschafter sind allerdings bisher nicht über die Gesetzeslage in Kenntnis gesetzt worden; dies soll in den kommenden Tagen aber nachgeholt werden. Dabei werden die Betroffenen auch darauf hingewiesen, dass jede Person, die sich im Winter 2012-2013 an der öffentlichen Untersuchung beteiligt hat, die Möglichkeit hat, bei ihrer Gemeinde oder bei einem Natura-2000-Berater Kenntnis darüber zu erhalten, wie und mit welcher Begründung die Wallonische Region über ihre Beschwerde entschieden hat.