Die Milcherzeuger können sich ab sofort in das freiwillige Programm zur Reduzierung der Milchanlieferungen einschreiben. Die Einschreibefrist endet am Mittwoch, den 21. September, um Punkt 12.00 Uhr mittags! Nur wer sich bis zu diesem Zeitpunkt einschreibt, sichert sich die Teilnahme am Mengenreduzierungsprogramm. Die Wallonische Region gewährt einen Zuschlag von 10 Cent/kg auf die Minderproduktion.
Es können sich nur Landwirte in das freiwillige Mengenreduzierungsprogramm einschreiben, die bis mindestens einschließlich Juli 2016 Milch geliefert haben. Außerdem gilt das Programm nur für Molkereimengen; Direktverkäufe sind ausgeschlossen.
Die Einschreibung in das freiwillige Mengenreduzierungsprogramm ist nur via Internet über die Webseite für die elektronische Flächenerklärung möglich. Hierzu benötigen Sie:
- einen Computer oder Laptop mit eID-Software
- ein eID-Kartenlesegerät
- Ihren elektronischen Ausweis und den dazugehörigen PIN-Code
Wenn Sie Ihren PIN-Code nicht mehr kennen, sollten Sie schnellstmöglich bei Ihrer Gemeinde einen Antrag auf einen neuen PIN-Code stellen; anderenfalls können Sie sich nicht in das Mengenreduzierungsprogramm einschreiben!
Es ist immer nur eine einzige Person zum Ausfüllen elektronischer Anträge befugt. Wenn Sie nicht alleiniger Betriebsleiter bzw. Inhaber sind, muss einer Person eine Handlungsvollmacht erteilt werden. Wenn Sie den Antrag durch einen Dritten stellen lassen möchten, müssen Sie diesem ebenfalls eine Vollmacht erteilen.
Wenn bereits eine Vollmacht für das Ausfüllen der elektronischen Flächenerklärung besteht, dann gilt diese auch für die Einschreibung in das Mengenreduzierungsprogramm. In diesem Fall braucht keine neue Vollmacht erteilt zu werden.
Wie eine Vollmacht erteilen?
Wenn mehrere Personen als Betriebsleiter oder -mitinhaber fungieren, muss dieser Bevollmächtigte vorab mit dem Einverständnis aller anderen Betroffenen bestimmt werden. Diese müssen der betreffenden Person eine Handlungsvollmacht (ein sog. Mandat) erteilen. Dies gilt für Vereinigungen, Erzeugergemeinschaften und Kooperationen, …, aber auch in Fällen, in denen der (mithelfende) Ehepartner als Mitinhaber geführt wird (sog. „cotitularité).
Die Vollmacht kann auch einer Drittperson erteilt werden (z.B. einem Berater).
In jedem Fall benötigen alle betroffenen Parteien ihren elektronischen Ausweis mit dem entsprechenden PIN-Code.
- Allgemeine Informationen zu Vollmachten.pdf
- Wie erteilt man eine Vollmacht.pdf
- Wie eine Vollmacht annehmen.pdf
Antragsprozedur
Die Prozedur für die Einschreibung in das freiwillige Mengenreduzierungsprogramm umfasst zwei Schritte.
1/ Schritt: Einloggen
Begeben Sie sich ab dem 11. September auf die Webseite https://agriculture.wallonie.be/paconweb/de/home und loggen Sie sich dort mit Ihrem elektronischen Ausweis und dem PIN-Code ein!
2/ Schritt: die Angabe der Reduzierungsmenge
Unter „Selbstverpflichtung zur Verringerung der Milchproduktion“ wird zuerst nach der „Nummer des Partners“ gefragt. Geben Sie dort Ihre Erzeugernummer ein.
Desweiteren müssen Sie eintragen:
- wie viel Milch Sie jeweils in den drei Monaten des Referenzzeitraums (10-11-12 2015) an Ihre Molkerei geliefert haben (als Anhaltspunkt ist Viertel der Gesamtanlieferungen 2015 angegeben)
- wie viel Milch Sie im Vergleich dazu im letzten Trimester 2016 (10-11-12) insgesamt weniger zu liefern gedenken. Diese Menge muss mindesten 1456 l (entsprechend 1500 kg) betragen und darf 50% der Referenzmenge 2015 nicht übersteigen. Wichtig: Die einmal eingegebene Mengenreduzierung kann nach erfolgter Bestätigung nicht mehr abgeändert werden!
Hier die detaillierte Benutzeranleitung für die Anmeldung zur freiwilligen Reduzierung der Milchproduktion in Deutsch.
Nach Bestätigung wird dem Antragsteller per E-Mail eine Empfangsbestätigung zugestellt.
Kürzungen bei starker Unterschreitung
Um zu verhindern, dass „auf Verdacht“ völlig unrealistische Produktionssenkungen angemeldet werden, wird die Entschädigung gekürzt, wenn die angemeldete Mengenreduzierung stark unterschritten wird:
- wenn die angemeldete Produktionssenkung zu 80 bis 100% realisiert wird: keine Kürzung
- wenn die angemeldete Produktionssenkung zu 50 bis 80% realisiert wird: Auszahlung von 11,53 Cent/l (-20%)
- wenn die angemeldete Produktionssenkung zu 20 bis 50% realisiert wird: Auszahlung von 7,21 Cent/l (-50%)
- wenn die angemeldete Produktionssenkung nur zu maximal 20% realisiert wird: Verweigerung der Entschädigung (-100%)
Wenn die tatsächliche Reduzierung dagegen höher ausfällt als angekündigt, so bleibt dies ohne Auswirkungen. Es wird dann allerdings nur die gemeldete Reduzierung vergütet.
14 Cent/kg oder doch vielleicht weniger?
Nach Abschluss der Einschreibungen müssen alle Mitgliedstaaten der EU-Kommission die angemeldete Mengenreduzierung mitteilen. Diese berechnet dann, ob das verfügbare Budget (150 Mio. Euro) bzw. die entsprechende Milchmenge (ca. 1 Mrd. kg) durch die Anmeldungen überschritten wird oder nicht. Wenn das Budget nicht ausgeschöpft wird, folgt eine zweite Runde für den Zeitraum November, Dezember und Januar (und gegebenenfalls eine dritte und vierte).
Wenn das Budget dagegen bereits in der ersten Runde durch die Anmeldungen ausgeschöpft, dann findet ein Kürzungskoeffizient Anwendung. Dieser Kürzungskoeffizient wird Ende September anhand der Anmeldungen berechnet und nicht anhand der tatsächlichen EU-weiten Reduzierung (weil diese erst frühestens Mitte Januar bekannt sein wird). Spätestens am 30. September teilt die Wallonische Region den Teilnehmern schriftlich mit, für welche Reduzierungsmenge sie mit 14 Cent/kg entschädigt werden.
Bei einer Überschreitung (wohlgemerkt der Anmeldungen) z.B. von 50% (ca. 1,5 Mrd. kg EU-weit) beträgt dieser Koeffizient 0,67, was bedeutet, dass nur zwei Drittel der Mengenreduzierung mit 14 Cent/kg (entsprechend 14,4 Cent/l) entschädigt werden (und dies auch wenn sich später herausstellt, dass die tatsächliche Reduzierung z.B. nur ein 1 Mrd. kg beträgt).
Es ist ebenfalls anzumerken, dass nie mehr als die angemeldete Menge vergütet wird. Wenn z.B. 20.000 l angemeldet werden und die tatsächliche Reduzierung letztendlich 25.000 l beträgt, werden trotzdem nur 20.000 l mit 14,4 Cent/l entschädigt (bzw. weniger, wenn ein Kürzungskoeffizient erforderlich ist). Beträgt die tatsächliche Reduzierung letztendlich nur 18.000 l, dann wird die Entschädigung auch nur auf diese Menge berechnet (bzw. weniger, wenn ein Kürzungskoeffizient erforderlich ist).
10 Cent wallonischer Zuschlag
Die Wallonische Region gewährt einen Zuschlag von 10 Cent/kg auf Mengenreduzierung. Dieser Zuschlag ist begrenzt auf die erste Runde des Programms und auf eine Reduzierungsmenge von maximal 10%. Außerdem wird er nur Landwirten gewährt, die bis mindestens 31. Dezember 2016 Milch erzeugen.
Wer im Oktober-November-Dezember 2015 z.B. 100.000 kg Milch an seine Molkerei abgeliefert hat und am Mengenreduzierungsprogramm teilnimmt, kann diesen Zuschlag für maximal 10.000 kg Milch erhalten.
Undeutlich ist noch, ob der wallonische Zuschlag auf die gesamten 10% Reduzierung gewährt wird oder nur bis maximal auf die von der EU vergüteten Menge (die niedriger ausfällt, falls ein Kürzungskoeffizient Anwendung findet).
Auszahlung beantragen!
Nach Ablauf des ersten Programmzeitraums (d.h. nach dem 31. Dezember) müssen die Landwirte innerhalb von 45 Tagen (d.h. bis spätestens 14. Februar) einen Antrag auf Auszahlung der Vergütung stellen. Die Auszahlung erfolgt spätestens nach 90 Tagen ab dem Datum des Antrags auf Auszahlung, vermutlich aber bereits Ende April oder im Mai.