Die wallonischen Agrarumweltmaßnahmen sind eine Erfolgsgeschichte. Auf der Generalversammlung von Agra-Ost Mitte Februar wurde nicht nur eine Bilanz gezogen, sondern es wurden auch die angestrebten Ziele bis zum Ende des neuen Programms (2020) vorgestellt.
Bilanz 2013 und Ziele 2020
Die erfolgreichste Maßnahme ist die Methode „geringer Viehbesatz“: 2013 waren mehr 29.000 ha für diese Methode gemeldet. Im neuen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums wird diese Methode unter leicht abgeänderten Auflagen unter dem Begriff „Futterautonomie“ (MB 9) weitergeführt. Diese wird mit 100 Euro/ha vergütet. Voraussetzungen sind im Wesentlichen ein Viehbesatz von maximal 1,4 GVE/ha und der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel. Betrieben außerhalb von nitratgefährdeten Gebieten steht zusätzlich eine gelockerte Variante mit einer Viehbesatzobergrenze von 1,8 GVE/ha offen. Im Gegenzug wird die Vergütung auf 50 Euro/ha halbiert. In beiden Fällen ist die Prämie auf die Fläche begrenzt, die einem Viehbesatz von 0,6 GVE/ha entspricht. In Namür erhofft man sich eine Verzweieinhalbfachung der bisherigen Fläche mit geringem Viehbesatz auf 74.000 ha unter Futterautonomie-Vertrag im Jahr 2020.
Besonders hervorzuheben ist, dass 2013 knapp 6500 ha biologisch wertvolles Grünland unter AUM-Vertrag standen. Geht es nach den Vorstellungen der Wallonischen Region, dann soll sich diese Zahl bis 2020 verdoppeln.
AUM-Bilanz 2013, angestrebte Zielwerte 2020 und Höhe der Entschädigung
[Tabelle mit AUM-Bilanz 2013, Zielwerten 2020 und Entschädigungshöhe]
Nicht alle Prämien sind kumulierbar!
Manche AUM-Zahlungen sind mit anderen Beihilfen der 2. Säule der GAP kumulierbar, andere nicht oder nur bedingt. Die Einschränkungen betreffen insbesondere die Methoden MB 2 (naturnahes Grünland) und MB 3 (Überschwemmungsgrünland) sowie Natura-2000-Flächen mit hohen Auflagen (BE 2, BE 3 und BE 4).
Die Entschädigung für die Methode MC 4 (biologisch wertvolles Grünland, 450 Euro/ha) ist nur bedingt mit der derjenigen für Natura-2000-Flächen mit hohen Auflagen (BE 2 und BE 3, 440 Euro/ha) kumulierbar: Da die Auflagen teilweise identisch sind, werden statt 890 Euro/ha nur 690 gewährt.
Es ist auch anzumerken, dass die Bioprämie nicht für BE2- und BE3-Flächen in Natura-2000-Gebieten beantragt werden kann. Diese Einschränkung sowie die Einschränkungen bezüglich der Kumulierbarkeit der Natura-Entschädigungen mit gewissen AUM-Beihilfen treten erst mit der Veröffentlichung der Ausweisungserlasse der Natura-2000-Gebiete in Kraft.