AUM – Eine Bilanz nach 20 Jahren

Verfasst am 25.02.2016
Abgelegt unter GAP

Die wallonischen Agrarumweltmaßnahmen sind eine Erfolgsgeschichte. Auf der Generalversammlung von Agra-Ost Mitte Februar wurde nicht nur eine Bilanz gezogen, sondern es wurden auch die angestrebten Ziele bis zum Ende des neuen Programms (2020) vorgestellt.

Bilanz 2013 und Ziele 2020

Die erfolgreichste Maßnahme ist die Methode „geringer Viehbesatz“: 2013 waren mehr 29.000 ha für diese Methode gemeldet. Im neuen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums wird diese Methode unter leicht abgeänderten Auflagen unter dem Begriff „Futterautonomie“ (MB 9) weitergeführt. Diese wird mit 100 Euro/ha vergütet. Voraussetzungen sind im Wesentlichen ein Viehbesatz von maximal 1,4 GVE/ha und der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel. Betrieben außerhalb von nitratgefährdeten Gebieten steht zusätzlich eine gelockerte Variante mit einer Viehbesatzobergrenze von 1,8 GVE/ha offen. Im Gegenzug wird die Vergütung auf 50 Euro/ha halbiert. In beiden Fällen ist die Prämie auf die Fläche begrenzt, die einem Viehbesatz von 0,6 GVE/ha entspricht. In Namür erhofft man sich eine Verzweieinhalbfachung der bisherigen Fläche mit geringem Viehbesatz auf 74.000 ha unter Futterautonomie-Vertrag im Jahr 2020.

Besonders hervorzuheben ist, dass 2013 knapp 6500 ha biologisch wertvolles Grünland unter AUM-Vertrag standen. Geht es nach den Vorstellungen der Wallonischen Region, dann soll sich diese Zahl bis 2020 verdoppeln.

AUM-Bilanz 2013, angestrebte Zielwerte 2020 und Höhe der Entschädigung

[DEL] Jetzt schon Vorantrag für 2017 stellen

Wer 2017 einen neuen AUM- oder Bio-Vertrag abschließen oder einen auslaufenden Vertrag verlängern möchte, muss hierfür bis spätestens 31. Oktober 2016 einen nicht verbindlichen Vorantrag stellen. Das Formular für diesen Vorantrag ist bereits im ersten Teil der Erläuterungen der diesjährigen Flächenerklärung enthalten (Formular 9). Wir empfehlen, dieses Formular bereits jetzt auszufüllen und zusammen mit der Flächenerklärung einzureichen. Dies gilt ganz besonders, wenn eine neue Verpflichtung für biologisch wertvolles Grünland (MC 4) in Betracht gezogen wird. Diese Methode erfordert ein Expertengutachten vor Ende des Jahres. Bei zeitig eingereichtem Vorantrag können die Experten die Parzelle im Frühjahr bzw. Sommer in voller Blütenpracht beurteilen.

Ein Rückzieher ist später immer noch möglich, da man mit dem Vorantrag noch keinerlei Verpflichtung eingeht. Der verbindliche Antrag wird erst mit der Flächenerklärung 2017 gestellt.