Im Juni 2014 hat die Wallonische Region eine Neufassung des Nitraterlasses verabschiedet. Einige der darin enthaltenen Änderungen treten erst jetzt in Kraft. Diese betreffen die Berechnung der Bodenbindung und die Gülletranfers.
Bodenbindungssatz 2015: einige Änderungen
Akkordeon
Die Methode zur Berechnung des Bodenbindungssatzes wird geringfügig geändert.
Der Stickstoffanfall pro Tier bleibt unverändert (siehe Tabelle), aber es wird von Amts wegen ein Reformkuhanteil von 4% unterstellt.
N-Anfall pro Kategorie
| Kategorie | kgN/J |
| Kühe Milch- und Zweinutzungsstyp | 90 |
| Reformkühe Milch- und Zweinutzungstyp | 66 |
| Kühe Fleischtyp | 66 |
| weibliche Rinder > 3 Jahre Milch- und Zweinutzungstyp | 90 |
| weibliche Rinder > 3 Jahre Fleischtyp | 66 |
| weibliche Rinder > 2 Jahre (alle Rassentypen) | 66 |
| weibliche Rinder 1-2 Jahre (alle Rassentypen) | 48 |
| weibliche Rinder 0,5-1 Jahr (alle Rassentypen) | 28 |
| Kälber < 0,5 Jahre (alle Rassentypen) | 10 |
Von den abgekalbten Kühe und den über 36 Monate alten weiblichen Rindern der Rassentypen Milch und Zweinutzung werden 96% als Milchkühe an 90 kg N angerechnet, die restlichen 4% als Reformkühe an 66 kg N.
Beispiel
Im Betrieb waren 2015 im Jahresmittel 109 Milchkühe sowie 3 Milchrinder über 36 Monate und weitere Nachzucht anwesend. Der N-Anfall des Betriebs beläuft sich auf:
| Anzahl | kgN/Tier | kgN total | |
| Milchkühe | 107,52 (96% von 112) | 90 | 9676,8 |
| Reformkühe | 4,48 (4% von 112) | 66 | 295,7 |
| Fleischkühe | 2 | 66 | 132,0 |
| weibliche Rinder > 2 Jahre | 9 | 66 | 594,0 |
| weibliche Rinder 1-2 Jahre | 31 | 48 | 1488,0 |
| weibliche Rinder 0,5-1 Jahr | 17 | 28 | 476,0 |
| Kälber < 0,5 Jahre | 23 | 10 | 230,0 |
| Total | 12892,5 |
Diese neue Berechnungsmethode gilt bereits für die Ermittlung des Bodenbindungssatzes 2015.
Die zweite Änderung betrifft die Gülleausbringungsverträge. Für die Berechnung der Bodenbindung werden ab sofort die tatsächlich transferierten Mengen berücksichtigt (d.h. die Mengen, die im Nachhinein als transferiert mitgeteilt worden sind) und dies auch nur unter der Voraussetzung, dass der Transfer vorab angemeldet worden ist.
Wichtig
Die Verwaltung hat Mitte Februar provisorisch die Bodenbindung 2015 berechnet. Betriebe, die dabei über 1,00 lagen, sind entsprechend informiert worden. Sie haben noch bis zum kommenden 31. März Zeit, Gülle zu transferieren, um ihren Bodenbindungssatz unter 1 zu drücken.