Bodenbindungssatz 2015: einige Änderungen

Verfasst am 8.03.2016
Abgelegt unter Umweltauflagen

Im Juni 2014 hat die Wallonische Region eine Neufassung des Nitraterlasses verabschiedet. Einige der darin enthaltenen Änderungen treten erst jetzt in Kraft. Diese betreffen die Berechnung der Bodenbindung und die Gülletranfers.

Die Methode zur Berechnung des Bodenbindungssatzes wird geringfügig geändert.

Der Stickstoffanfall pro Tier bleibt unverändert (siehe Tabelle), aber es wird von Amts wegen ein Reformkuhanteil von 4% unterstellt.

N-Anfall pro Kategorie

Kategorie kgN/J
Kühe Milch- und Zweinutzungsstyp 90
Reformkühe Milch- und Zweinutzungstyp 66
Kühe Fleischtyp 66
weibliche Rinder > 3 Jahre Milch- und Zweinutzungstyp 90
weibliche Rinder > 3 Jahre Fleischtyp 66
weibliche Rinder > 2 Jahre (alle Rassentypen) 66
weibliche Rinder 1-2 Jahre (alle Rassentypen) 48
weibliche Rinder  0,5-1 Jahr (alle Rassentypen) 28
Kälber < 0,5 Jahre (alle Rassentypen) 10

Von den abgekalbten Kühe und den über 36 Monate alten weiblichen Rindern der Rassentypen Milch und Zweinutzung werden 96% als Milchkühe an 90 kg N angerechnet, die restlichen 4% als Reformkühe an 66 kg N.

Beispiel

Im Betrieb waren 2015 im Jahresmittel 109 Milchkühe sowie 3 Milchrinder über 36 Monate und weitere Nachzucht anwesend. Der N-Anfall des Betriebs beläuft sich auf:

Anzahl kgN/Tier kgN total
Milchkühe 107,52 (96% von 112) 90 9676,8
Reformkühe 4,48 (4% von 112) 66 295,7
Fleischkühe 2 66 132,0
weibliche Rinder > 2 Jahre 9 66 594,0
weibliche Rinder 1-2 Jahre 31 48 1488,0
weibliche Rinder  0,5-1 Jahr 17 28 476,0
Kälber < 0,5 Jahre 23 10 230,0
Total 12892,5

Diese neue Berechnungsmethode gilt bereits für die Ermittlung des Bodenbindungssatzes 2015.

Die zweite Änderung betrifft die Gülleausbringungsverträge. Für die Berechnung der Bodenbindung werden ab sofort die tatsächlich transferierten Mengen berücksichtigt (d.h. die Mengen, die im Nachhinein als transferiert mitgeteilt worden sind) und dies auch nur unter der Voraussetzung, dass der Transfer vorab angemeldet worden ist.

Wichtig

Die Verwaltung hat Mitte Februar provisorisch die Bodenbindung 2015 berechnet. Betriebe, die dabei über 1,00 lagen, sind entsprechend informiert worden. Sie haben noch bis zum kommenden 31. März Zeit, Gülle zu transferieren, um ihren Bodenbindungssatz unter 1 zu drücken.

Formular Vor- und Nachmeldung Gülletransfers