Neue genomische Technik

Europa öffnet die Tür für Innovation in der Pflanzenzüchtung

Verfasst am 1.07.2026
Veröffentlicht in Ausgabe 2026 - 13

Die Europäische Union hat den Weg für den Einsatz neuer genomischer Techniken (NGT) in der Landwirtschaft freigemacht. Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments steht nun ein neuer Rechtsrahmen, der Landwirten und Züchtern den Zugang zu modernen Züchtungsmethoden erleichtern soll. Der Boerenbond begrüßt die Entscheidung als wichtigen Meilenstein für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft.

Aus Sicht der Befürworter können NGTs dazu beitragen, Kulturpflanzen schneller an die Herausforderungen des Klimawandels anzupassen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngern zu reduzieren und gleichzeitig die Ernährungssicherheit zu stärken. Die neuen Regeln sollen zudem verhindern, dass europäische Landwirte gegenüber Wettbewerbern in Drittstaaten weiter ins Hintertreffen geraten, wo entsprechende Technologien bereits seit Jahren eingesetzt werden.

Was sind neue genomische Techniken?

Neue genomische Techniken (NGT) umfassen moderne Verfahren der Genomeditierung, mit denen das Erbgut von Pflanzen gezielt verändert werden kann. Anders als bei klassischen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wird dabei in der Regel kein fremdes Erbgut eingebracht. Stattdessen werden Veränderungen vorgenommen, die auch natürlich oder durch konventionelle Züchtung entstehen könnten. Die Methoden ermöglichen eine schnellere und präzisere Entwicklung neuer Sorten. Nach Ansicht der Europäischen Kommission können NGTs dazu beitragen, Pflanzen widerstandsfähiger gegen Trockenheit, Hitze, Überschwemmungen und Krankheiten zu machen und gleichzeitig den Bedarf an Betriebsmitteln wie Pflanzenschutzmitteln oder Dünger zu senken.

Zwei Kategorien für NGT-Pflanzen

Die neue EU-Verordnung unterscheidet zwischen zwei Kategorien von Pflanzen, die mithilfe neuer genomischer Techniken (NGT) gezüchtet wurden. NGT-Pflanzen der Kategorie 1 gelten als vergleichbar mit Sorten, die auch durch natürliche Mutationen oder klassische Züchtung entstehen könnten. Sie werden nach einer Prüfung wie konventionelle Pflanzen behandelt und unterliegen nicht mehr den strengen Vorschriften des EU-Gentechnikrechts. Beispiele sind krankheitsresistente Kartoffeln, pilzresistente Apfelsorten oder trockenheitstoleranter Mais.

Kategorie-2-Pflanzen weisen weitergehende genetische Veränderungen auf und bleiben deshalb vollständig dem bestehenden Gentechnikrecht unterstellt. Für sie gelten weiterhin umfassende Zulassungs-, Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitspflichten.

Mit dieser Zweiteilung will die EU Innovationen in der Pflanzenzüchtung ermöglichen und gleichzeitig hohe Standards beim Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz gewährleisten.

Antwort auf Klimawandel und Wirkstoffverluste

Für die Landwirtschaft kommt die Entscheidung zu einem entscheidenden Zeitpunkt. Die Zahl verfügbarer Pflanzenschutzmittel nimmt seit Jahren ab, während gleichzeitig der Druck durch Extremwetterereignisse, neue Schädlinge und Pflanzenkrankheiten steigt. Gerade hier sehen Befürworter großes Potenzial. Pflanzen könnten künftig gezielt auf Eigenschaften gezüchtet werden, die bisher nur mit erheblichem Pflanzenschutzaufwand erreichbar waren. Trockenheitstolerante Sorten, pilzresistente Kartoffeln oder Kulturen mit geringerem Nährstoffbedarf könnten dazu beitragen, die Produktivität auch unter schwieriger werdenden Bedingungen zu sichern. Die Europäische Kommission verweist ausdrücklich auf die Möglichkeit, Sorten zu entwickeln, die höhere Erträge liefern und gleichzeitig weniger Pflanzenschutzmittel und Dünger benötigen.

Auch das Europäische Parlament argumentiert, dass NGTs die Entwicklung klimaresistenter und krankheitsresistenter Pflanzen beschleunigen und damit die grüne Transformation der Landwirtschaft unterstützen können.

Europa schließt zu Drittstaaten auf

Für viele landwirtschaftliche Organisationen geht es jedoch nicht nur um Nachhaltigkeit, sondern auch um Wettbewerbsfähigkeit. In Ländern wie den USA, Kanada, Argentinien oder Brasilien werden genomeditierte Pflanzen bereits seit Jahren entwickelt und teilweise angebaut. Der Boerenbond warnt deshalb vor weiteren Verzögerungen bei der Umsetzung. Europäische Landwirte dürften gegenüber ihren internationalen Wettbewerbern nicht dauerhaft benachteiligt werden. Moderne Züchtungsverfahren seien notwendig, um Produktivität, Klimaresilienz und Wirtschaftlichkeit miteinander zu verbinden.

Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Die neue Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und wird zwei Jahre später anwendbar. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten die notwendigen Durchführungsbestimmungen festlegen. Für die Praxis bedeutet dies, dass die ersten NGT-Sorten zwar noch nicht unmittelbar auf den Markt kommen werden, die rechtlichen Grundlagen jedoch geschaffen sind. Damit beginnt für die europäische Pflanzenzüchtung eine neue Phase.

Die Erwartungen sind hoch: widerstandsfähigere Sorten, geringerer Einsatz von Betriebsmitteln und eine bessere Anpassung an den Klimawandel. Ob die neuen genomischen Techniken diese Versprechen tatsächlich einlösen können, wird sich in den kommenden Jahren auf den Feldern Europas zeigen.

Pascale Schröder