Fahrplan zur Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln

Verfasst am 11.06.2026
Veröffentlicht in Ausgabe 2026 - 12

Die wallonische Regierung hat einen Fahrplan zur schrittweisen Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Trinkwasserschutzgebieten verabschiedet. Betroffen sind insbesondere die Schutzzonen IIa sowie die karstischen Zonen IIb. Die Umsetzung ist für den Zeitraum 2028 bis 2032 vorgesehen.

Die konkreten Maßnahmen sollen bis Ende des Jahres in Arbeitsgruppen ausgearbeitet werden, an denen auch die landwirtschaftlichen Organisationen beteiligt sind. Ziel ist es, praktikable und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln, die den Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen. Die Arbeiten knüpfen an die Gespräche zwischen der wallonischen Regierung und den landwirtschaftlichen Berufsverbänden vom 28. April an. Dabei wurde vereinbart, die Maßnahmen schrittweise und im Dialog mit dem Sektor umzusetzen.

Die Arbeitsgruppen werden sich insbesondere mit der konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen befassen. Dazu gehören der zeitliche Umsetzungsplan, die genaue Abgrenzung der betroffenen Gebiete einschließlich der Bewertung ihrer Auswirkungen sowie technische und wirtschaftliche Begleitmaßnahmen wie der landwirtschaftliche Blue Deal oder Entscheidungshilfesysteme. Darüber hinaus sollen Ausgleichsmechanismen und Instrumente zur Unterstützung der Betriebe geprüft werden, darunter Wassergewinnungsverträge, das MECAP-Programm und Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

Der Umweltminister wurde beauftragt, die erforderlichen technischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Vorarbeiten fortzuführen und der Regierung bis Ende des Jahres entsprechende Vorschläge für die künftigen Rechtsvorschriften vorzulegen.

Gleichzeitig bekräftigt die wallonische Regierung ihre Absicht, den Schutz der Bevölkerung vor den Risiken von Pflanzenschutzmitteln schrittweise zu verstärken. Besonderes Augenmerk soll dabei auf sensible Bevölkerungsgruppen gelegt werden. Zudem sollen die Bemühungen zur Verringerung der Abdrift bei Pflanzenschutzmaßnahmen intensiviert und bis 2027 die Information sowie der Schutz der Bürgerinnen und Bürger weiter ausgebaut werden.

Ministerpräsident Adrien Dolimont erklärte: „Ziel der Regierung ist es, die Belastungen der Wasserressourcen direkt an der Quelle zu verringern, um den Bürgerinnen und Bürgern langfristig eine hochwertige Wasserqualität zu gewährleisten und gleichzeitig die wirtschaftliche Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe sicherzustellen. Der Schutz der Wasserressourcen ist eine strategische Investition in die Zukunft der Wallonie.“ Gesundheits- und Umweltminister Yves Coppieters ergänzte: „Die Qualität des Wassers zu schützen bedeutet unmittelbar auch, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse sind eindeutig: Wir müssen die Belastungen reduzieren und vorbeugend handeln, insbesondere in den sensibelsten Gebieten. Dieses gemeinsame Engagement kann nur erfolgreich sein, wenn wir methodisch, schrittweise und im Dialog vorgehen.“

Pascale Schröder

Kommentar

Auch die landwirtschaftlichen Verbände waren zu der Pressekonferenz eingeladen. Leider diente diese Einladung nach Einschätzung des Bauernbundes vor allem dazu, den Eindruck zu vermitteln, es habe eine Konzertierung mit dem Sektor stattgefunden. Tatsächlich steht für uns fest: Die Regierung hat ihren Kurs bereits festgelegt und will die angekündigten Maßnahmen nun umsetzen.

Besonders problematisch ist, dass weder die genaue Abgrenzung noch die tatsächliche Größe der betroffenen Quellschutzgebiete derzeit feststehen. Dennoch sollen sämtliche betroffenen Zonen künftig Einschränkungen unterliegen, selbst dort, wo bislang keinerlei Probleme bei der Wasserqualität festgestellt wurden.

Der Bauernbund kann diese Vorgehensweise nicht gutheißen. Wir befürworten gezielte und wissenschaftlich begründete Maßnahmen dort, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Pauschale Verbote nach dem Gießkannenprinzip lehnen wir hingegen ab. Vieles deutet darauf hin, dass die Regierung nach der öffentlichen Kritik an der Trinkwasserqualität in einigen Regionen der Wallonie vor allem Handlungsbereitschaft demonstrieren möchte.

Aus unserer Sicht ist es nicht akzeptabel, weitreichende Entscheidungen zu treffen, bevor klar ist, welche Flächen und Betriebe konkret betroffen sind. Zunächst müssen die Fakten auf dem Tisch liegen, erst danach kann über geeignete Maßnahmen diskutiert werden. Zwar wird bereits von Entschädigungen und Begleitmaßnahmen gesprochen. Doch auch das kann die offenen Fragen nicht beantworten. In einer ersten Phase muss geklärt werden, in welchem Umfang einzelne Betriebe betroffen sein werden. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, welche Unterstützung erforderlich ist. Die Diskussion auf eine noch völlig unklare finanzielle Entschädigung zu reduzieren, greift deutlich zu kurz.

Ingrid Mertes