GAP nach 2020 – Die Katze ist aus dem Sack

Verfasst am 11.06.2018
Abgelegt unter GAP

EU-Agrarkommissar Phil Hogan hat am 1. Juni die Katze aus dem Sack gelassen und seine Reformvorschläge für die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 vorgestellt. In Sachen Umsetzung und Verantwortung kommt der Vorschlag einer Kopernikanischen Revolution gleich: Die EU legt nur einen Rahmen in Sachen Ziele, Instrumente und Finanzierung fest und lässt den Mitgliedstaaten weitgehende Freiheiten bei der Umsetzung.

Nach den Vorstellungen der EU-Kommission soll die künftige GAP lediglich allgemeine Ziele festlegen (insgesamt neun an der Zahl), die die wirtschaftliche, ökologische und soziale Bedeutung dieses Politikfelds widerspiegeln:

  • Unterstützung für tragfähige landwirtschaftliche Einkommen sowie Krisenfestigkeit in der gesamten EU zur Verbesserung der Ernährungssicherheit;
  • Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung;
  • Verbesserung der Position der Betriebsinhaber in der Wertschöpfungskette;
  • Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zu nachhaltiger Energie;
  • Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Boden und Luft;
  • Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften;
  • Steigerung der Attraktivität für Junglandwirte und Erleichterung der Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten;
  • Förderung von Beschäftigung, Wachstum, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten
  • Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der EU gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit – einschließlich sicherer, nahrhafter und nachhaltiger Lebensmittel – sowie Tierschutz gerecht wird.

Strategieplan

Die große Neuerung ist, dass den Mitgliedstaaten mehr Freiheiten bei dem Einsatz ihrer GAP-Gelder eingeräumt werden soll. Damit sollen sie in die Lage versetzt werden, die Instrumente der GAP gezielt so einzusetzen, wie es ihrem Bedarf am besten entspricht. Dies müssen sie in einem umfassenden Strategieplan darlegen. Dieser muss von der EU-Kommission genehmigt werden, um sicherzustellen, dass er mit den EU-weiten Zielen im Einklang steht, den gemeinschaftlichen Charakter der Agrarpolitik bewahrt und nicht zu Verzerrungen auf dem Binnenmarkt oder zu übermäßigen Belastungen für die Begünstigten oder die Verwaltungen führt. Anschließend überwacht, überprüft und bewertet die EU-Kommission jährlich die Fortschritte im Hinblick auf das Erreichen der im Strategieplan festgelegten Klima-, Umwelt- oder Biodiversitätsziele. Werden diese verfehlt, dann sollen die EU-Zahlungen ausgesetzt werden können. Umgekehrt soll die Zielerfüllung am Ende der Förderperiode mit einem Bonus von bis zu 5% auf die Mittel für die zweite Säule belohnt werden.