Gelder verschieben und Obergrenzen
Zu den neuen Freiheiten soll auch gehören, dass die Mitgliedstaaten bis zu 15% ihrer EU-Agrargelder zwischen der 1. und 2. Säule übertragen können, und zwar in beide Richtungen. Darüber hinaus sollen sie die Möglichkeit erhalten, zusätzlich 15% der Gelder der 1. Säule in die 2. zu verschieben, um spezifische Klima- und Umweltschutzmaßnahmen zu finanzieren – und das ohne nationale Kofinanzierung. Konkret bedeutet dies, dass die Mitgliedstaaten ihr Budget für die Direktzahlungen um bis zu 30% beschneiden können! Die Höhe der tatsächlichen Einkommensförderung in den einzelnen Mitgliedstaaten droht deshalb in Zukunft noch weiter auseinanderzudriften als es heute der Fall ist.
Der Aufbau der Direktbeihilfen (Gliederung in Basisprämie, Vergrünungskomponente, gekoppelte und Junglandwirtebeihilfen, …) soll unverändert beibehalten werden. Die EU-Kommission möchte aber eine gerechtere Verteilung der Zahlungen und eine höhere Unterstützung pro Hektar für kleine und mittlere Betriebe. Dazu will sie die betrieblichen Direktbeihilfen ab 60.000 Euro progressiv kürzen und bei 100.000 Euro vollständig kappen. Allerdings soll auch die Arbeitsleistung bei der Kürzung der individuellen Zahlungen berücksichtigt werden.
Aktiver Landwirt
Weiter sollen die einzelnen Länder künftig den aktiven Landwirten strenger definieren‚ um sicherzustellen, dass nur echte Landwirte Unterstützung erhalten. Wenn die landwirtschaftlichen Tätigkeiten nur einen unwesentlichen Teil der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit ausmachen oder die Landwirtschaft nicht die Haupttätigkeit darstellt, sollen keine Beihilfen gewährt werden. Die genaue Definition des aktiven Landwirten bzw. der Ausschlusskriterien soll jedem einzelnen Mitgliedstaat überlassen bleiben. Nach wie vor darf der Ausschluss aber nicht auf der Grundlage diskriminierender Kriterien (wie z.B. das Alter des Betriebsleiters) erfolgen. Die Definition muss deshalb von der EU-Kommission genehmigt werden.
Im Hinblick auf eine „gerechtere“ Verteilung der Direktzahlungen will die EU-Kommission die externe Konvergenz weiterführen.
Gekoppelte Beihilfen soll es auch in der neuen GAP noch geben. Laut Vorschlag können die Mitgliedstaaten hierfür maximal 10% ihrer Direktzahlungen verwenden – das ist bedeutend weniger als Wallonien in der laufenden GAP zugestanden wird.
Auch die Junglandwirteförderung soll weitergeführt werden. So müssen die Mitgliedstaaten, so der Vorschlag, mindestens 2% ihrer nationalen Mittelzuweisung für Direktzahlungen speziell für die Förderung von Berufseinsteigern verwenden, entweder in Form einer zusätzlich zur Einkommensgrundstützung gewährten Zahlung oder durch Niederlassungsbeihilfen. Der Höchstbetrag für die Niederlassungsbeihilfe soll auf maximal 100.000 Euro erhöht werden. Darüber hinaus muss jeder Mitgliedstaat in seinem Strategieplan eine Strategie dafür vorlegen, wie junge Menschen für den Einstieg in die Landwirtschaft gewonnen werden können.
Gemeinsame Marktorganisation und Agrarreserve
Die gemeinsame Marktorganisation (GMO) deckt eine große Bandbreite von Aspekten ab: das Marktsicherheitsnetz (öffentliche Intervention, Beihilfen für die private Lagerhaltung), außergewöhnliche Maßnahmen im Fall von Marktstörungen, Vermarktungsnormen, Handelsbestimmungen, … Im Großen und Ganzen soll die bestehende GMO-Verordnung unverändert fortgeführt werden. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass die Mitgliedstaaten operationelle Programme, wie sie derzeit z.B. für Obst und Gemüse bestehen, auch für andere Sektoren wie z.B. Milch oder Rindfleisch erstellen können. Sie können bis zu 3% ihrer der 1. Säule zugewiesenen Mittel für solche sog. sektoralen Interventionen vorsehen, um u.a. Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Risiko- bzw. Krisenmanagement zu verbessern.
Die EU-Kommission möchte auch weiterhin über eine „Agrarreserve“ von mindestens 400 Mio. Euro verfügen, aus der Marktmaßnahmen und außergewöhnliche Stützungsmaßnahmen finanziert werden können. Anstatt die Reserve wie bisher jedes Jahr neu zu füllen, soll sie ab 2021 jährlich durch Übertragung der nicht aufgebrauchten Mittel der Krisenreserve des Vorjahres gebildet werden (laufende Übertragung).
Die Mitgliedstaaten sollen ihrerseits dazu angehalten werden, Versicherungen und Fonds auf Gegenseitigkeit, die Produktions- und Einkommensrisiken abdecken, finanziell im Rahmen der 2. Säule (Entwicklung des ländlichen Raums) zu unterstützen. Und dann sollen auch noch Schulungen angeboten werden, auf denen man den Landwirten erklärt, wie sie Risiken vorbeugen oder deren Folgen bewältigen.
Konditionalitätssystem und Öko-Regelungen
Das bisherige Greening (Vergrünung) soll durch ein neues „Konditionalitätssystem“ ersetzt werden. Dieses macht die gesamte Einkommensstützung (und andere flächen- und tierbezogene Zahlungen) davon abhängig, dass die Betriebe umwelt- und klimafreundliche Bewirtschaftungsmethoden handhaben. Doch damit nicht genug. Denn die Mitgliedstaaten sollen Anreize – sog. Öko-Regelungen – für Praktiken schaffen, die über die verpflichtenden Umwelt- und Klimaanforderungen hinausgehen. Bei der konkreten Ausgestaltung der Öko-Regelungen will man den Mitgliedstaaten freie Hand lassen und die Teilnahme soll freiwillig bleiben. Als Beispiel wird explizit ein vollständiger Düngeverzicht zur Verbesserung der Wasserqualität angeführt. Finanziert werden sollen die Öko-Anreize mit Geldern aus der 1. Säule.
Umwelt- und Klimaschutz sollen auch den Schwerpunkt der 2. Säule bilden. So sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, mindestens 30% der nationalen Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums für diesen Themenkomplex einzusetzen. Insgesamt sollen rund 40% der Gesamtmittel der GAP für Klimaschutzmaßnahmen aufgewendet werden.
Und der hoch und heilig versprochene Bürokratieabbau? Nun, hier begnügt sich der Vorschlag mit der Aufforderung an die Mitgliedstaaten, stärker auf Digitalisierung für Kontrollen und die Überwachung zu setzen, um die Vor-Ort-Kontrollen zu reduzieren. Es soll sogar ein neues Monitoringsystem für eine „systematische ganzjährige Fernbeobachtung landwirtschaftlicher Tätigkeiten“ entwickelt werden.
BB-Standpunkt
Das Präsidium hat klar und deutlich die Bedingungen definiert, die erfüllt sein müssen, damit der Bauernbund der GAP nach 2020 zustimmt:
- Der GAP-Haushalt wird mit mindestens 0,40% des Bruttonationaleinkommens (BNE) gespeist.
- Die GAP wird wieder stärker agrarökonomisch ausgerichtet und legt den Schwerpunkt auf Verbesserungen und Korrekturen der Marktabläufe. Sie stärkt auf diese Weise das Einkommen der Landwirte und die Krisenresistenz der Betriebe.
- Die GAP ist auf die Unterstützung aktiver Landwirte ausgerichtet.
- Die Direktbeihilfen müssen drei Ziele verfolgen: Puffer gegen Preisschwankungen, Ausgleich für höhere Kosten aufgrund höherer europäischer Standards und Entlohnung der gesellschaftlichen Dienstleistungen der Landwirtschaft.
- Es darf keine Einheitshektarprämie angestrebt werden, weder auf europäischer, noch auf nationaler, oder regionaler Ebene. Die GAP lässt Spielraum, um den Besonderheiten und der großen Vielfalt der Landwirtschaft in der EU angemessen Rechnung zu tragen.
- Die GAP legt einen Schwerpunkt auf Investitionen im Agrarsektor und berücksichtigt dabei speziell die spezifischen Bedürfnisse der Junglandwirte.
- Die GAP bietet ein Risikomanagement-Instrument in Form eines erschwinglichen Auffangnetzes an, mit dem sich Krisen schnell und effizient bewältigen lassen.
- Die Erzeuger erhalten die Möglichkeit, ihre Position in der Kette zu stärken, indem sie sich in schlagkräftigen Erzeuger- oder Branchenorganisationen zusammenschließen. Kollektive Vermarktung stärkt die Verhandlungsposition und bietet mehr und bessere Möglichkeiten, den unterschiedlichsten Herausforderungen zu begegnen, wie z.B. Angebot und Nachfrage sowohl quantitativ als qualitativ besser aufeinander abzustimmen.
- Die Landwirtschaft ist bestens aufgestellt, um einen Beitrag zur Verwirklichung der Umwelt- und Klimaziele der EU zu leisten. Dazu sind die Landwirte auch bereit, aber nur im Rahmen der Möglichkeiten, die die GAP ihnen bietet. Sie wollen aber nicht die Kastanien für andere Sektoren aus dem Feuer holen.
- In Sachen Kontrollen muss ein Wandel im Sinne von „Zuckerbrot statt Peitsche“ stattfinden. Die derzeit gehandhabten Strafen bei Verstößen gegen Cross-Compliance- und Greening-Auflagen sind absolut unverhältnismäßig.
- Die GAP muss junge Menschen, die in die Landwirtschaft einsteigen möchten, angemessen unterstützen. Dabei spielt die Rentabilität der landwirtschaftlichen Produktion eine gewichtige Rolle.
- Die GAP bietet maßgeschneiderte Lösungen für den Fall, dass die Marktkräfte versagen. Dazu bedarf es einer breiten Palette von Maßnahmen und Instrumenten, aus denen der Landwirt frei auswählen kann.
Auch Minister Collin reagiert
Der wallonische Landwirtschaftsminister René Collin äußert sich sehr kritisch zu den GAP-Vorschlägen. Für ihn hat die EU-Kommission damit die Maske fallengelassen und ihr wahres Gesicht gezeigt. Die Kommission bestätige nun selbst seine Befürchtungen hinsichtlich des GAP-Haushalts und gebe damit zu, dass ihre vorherigen Zahlen beschönigt gewesen seien. Denn in Kaufkraft ausgedrückt, werde der GAP-Haushalt gegenüber 2018 um 12% gekürzt. Hinzu kämen die Beschneidungen aufgrund der externen Konvergenz zugunsten der ost- und nordosteuropäischen Mitgliedstaaten. Dabei lasse man außer Acht, dass die Betriebe in den „Geberländern“ deutlich höhere Kosten für Arbeit und Flächen zu tragen haben.
Collin begrüßt grundsätzlich, dass den Mitgliedstaaten und Regionen mehr Flexibilität zugestanden werden soll, sieht aber die Gefahr, dass damit das „G“ der GAP wie Schnee in der Sonne schmilzt. Zudem stellten die verlangten Strategiepläne alles andere als die versprochene Vereinfachung dar. Flexibilität für Maßarbeit sei verführerisch, sie sei aber in Wirklichkeit Bauernfängerei, wenn sie mit einer Kürzung der finanziellen Mittel um mindestens 12% einhergehe.
Die Vorschläge, die Direktbeihilfen bei 100.000 Euro zu deckeln und die Beihilfen für kleine und mittlere Betriebe sowie für Junglandwirte anzuheben, werden von Collin begrüßt. Im Gegenzug bedauert er, dass die EU- Kommission sich in so kritischen Fragen wie die Definition des aktiven Landwirten oder die Einführung von Krisenmanagement-Instrumenten ihrer Verantwortung entzieht und den Ball zurück an die Mitgliedstaaten spielt. Und nicht zuletzt lehnt Collin den Vorschlag, die gekoppelten Beihilfen stark einzuschränken, kategorisch ab.
Der wallonische Landwirtschaftsminister bemängelt außerdem, dass keine Lehren aus aufeinanderfolgenden Marktkrisen gezogen werden. Marktregulierende Maßnahmen seien in dem GAP-Vorschlag nicht vorgesehen; stattdessen wälze man die Verantwortung auf die Mitgliedstaaten ab.