Keine Gülle vor dem 16. Januar!!!

Verfasst am 15.01.2019
Abgelegt unter Umweltauflagen

Achtung: Die Sperrfrist für die Gülleausbringung auf Grünland läuft bis zum 15. Januar einschließlich. Die Verlängerung der Ausbringungsperiode im vergangenen Herbst auf den 20. Oktober hat keine Auswirkungen auf das Ende der Sperrfrist. Insofern es die Witterungs- und Bodenverhältnisse erlauben, darf Gülle ab dem morgigen Mittwoch, 16. Januar ausgebracht werden.