Wie den Pachtvertrag einregistrieren?
Laut Pachtgesetz müssen Pachtverträge seit 2020 schriftlich abgeschlossen werden. Um den Aufwand für die Landwirte in Grenzen zu halten, bietet die Wallonische Region einen Mustervertrag für die klassische Landverpachtung (d.h. mit einer drei Mal verlängerbaren Laufzeit von neun Jahren) an. Das Modell umfasst mindestens 13 Seiten. Wir haben als Alternative dazu eine kompakte Version von 5 Seiten in Deutsch erstellt, die allen gesetzlichen Anforderungen genügt und somit Rechtssicherheit bietet.
Je nach juristischer Form der implizierten Parteien kommen vier Situation in Betracht:
- zwischen natürlichen Personen (inkl. faktische Vereinigungen) – Mustervertrag pdf
- zwischen Gesellschaften – Mustervertrag pdf
- zwischen einer natürlichen Person als Verpächter und einer Gesellschaft als Pächter – Mustervertrag pdf
- zwischen einer Gesellschaft als Verpächter und einer natürlichen Person als Pächter – Mustervertrag PDF
Mit der Unterzeichnung des Pachtvertrags durch die beiden Parteien ist es jedoch nicht getan, sondern der Pachtvertrag muss auch beim Einregistrierungsamt hinterlegt werden.
Theoretisch kann der Pächter den Vertrag selbst online registrieren. In der Praxis erweist sich diese Prozedur jedoch als äußerst kompliziert – zum einen, weil die Anwendung nur in französischer Sprache verfügbar ist, zum anderen wegen einiger für den Anwender unüberwindbarer verwaltungstechnischer Hürden.
Alternativ dazu kann der Pächter beim FÖD Finanzen ein Papierformular anfragen, das gemäß den beiliegenden Richtlinien auszufüllen ist. Dieses Formular muss zusammen mit einer Kopie der Pachtvertrags und des Ortsbefunds per Post an die angegebene Adresse (FÖD Finanzen – Scanningcenter – Mietverträge, BP 53000, 5100 Namur) gesandt werden.
Das Formular kann angefragt werden:
- entweder per E-Mail an rzsj.amt.eupen@minfin.fed.be
- oder schriftlich beim FÖD Finanzen – AVVD – Büro Rechtssicherheit Eupen, Avenue Prince Liège 133 – Bte 496, 5100 Jambes
- oder telefonisch unter 0257/60.770 (Direktwahl deutschsprachiges Büro
Darüber hinaus kann man das Formular auch nach Terminabsprache direkt beim FÖD Finanzen in Eupen erhalten (FÖD Finanzen – AVVD – Büro Rechtssicherheit Eupen, Herbesthaler Straße 325, 4700 Eupen
Achtung: Die Einregistrierung ist kostenpflichtig. Pro Parzelle fallen Gebühren von mindestens 50 Euro für den Pachtvertrag und 100 Euro für den Ortsbefund an. Der Pachtvertrag sieht vor, dass der Pächter die Registrierung veranlasst und die Kosten trägt. Die Vertragsparteien können auch vereinbaren, dass die Kosten geteilt werden oder vom Verpächter zu tragen sind. Der Registrierer erhält zunächst eine Zahlungsaufforderung und erst nach Begleichung der Rechnung eine Bestätigung der Registrierung.
Zusätzliche Auskünfte erteilt der zuständige föderale Dienst nach Anfrage mittels des Kontaktformulars (https://finanzen.belgium.be/de/kontakt). Der FÖD ist auch telefonisch (von 8.30 bis 17.00) unter 02.57.257.57 oder 0257 / 60 770 (Direktwahl deutschsprachiges Büro) zu erreichen.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der Verpächter angehalten ist, dem wallonischen Agrarflächenobservatorium (Observatoire wallon du foncier agricole) den Pachtvertrag und den Ortsbefund an das zu melden (ausschließlich online) – unter Androhung einer Strafe von bis zu 1.000 Euro bei Unterlassung oder Unvollständigkeit der Angaben.