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Seit 2001 legt eine EU-Richtlinie nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe, darunter Ammoniak und Methan, fest. EU-Parlament, EU-Kommission und Ministerrat haben sich nun darauf geeinigt, diese sog. NEC-Richtlinie zu verschärfen. Demnach sollen die gesamten Ammoniakemissionen der EU bis zum Jahr 2030 im EU-Mittel um weitere 18% gegenüber 2005 reduziert werden. Dies betrifft nahezu ausschließlich die Landwirtschaft. Denn 94% der gesamten NH3-Emissionen kommen aus der Landwirtschaft und speziell der Viehhaltung.

Die deutsche Reaktion seitens der Landwirtschaft fällt besonders heftig aus. Denn die Reduktion ist ungleich auf die Mitgliedstaaten verteilt. So soll Deutschland seine Emissionen um 29% zurückfahren, während andere Mitgliedstaaten weitgehend verschont bleiben. Beispielsweise beträgt das Einsparziel für Frankreich 13%, für Großbritannien 16% und für Lettland nur 1%.

Nach Berechnungen des Thünen-Instituts können die Minderungsziele nur eingehalten werden, wenn flüssige Wirtschaftsdünger auf unbestellten Ackerflächen ausnahmslos direkt eingearbeitet und auf bestellten Flächen (bzw. Grünland) zusätzlich angesäuert werden, so der Landvolk-Pressedienst (LPD). Außerdem müssen Emissionen aus Ställen erheblich reduziert werden, etwa durch deutlich weniger verschmutzte Laufflächen, Abluftreinigung und Güllekühlung bei Unterstalllagerung. Zu zusätzlichen Kosten, Strukturwirkung und Vereinbarkeit mit Forderungen des Tierschutzes gibt es bisher keine Aussagen.