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In den offiziell ausgewiesenen Natura-2000-Gebieten sind gewisse Handlungen genehmigungspflichtig. Andere müssen der zuständigen Forstverwaltung gemeldet werden. Außerdem kann eine Ausnahmegenehmigung für Handlungen beantragt werden, die normalerweise verboten sind. Offiziell ausgewiesene landwirtschaftlich relevante Natura-2000-Gebiete sind im hiesigen Raum derzeit nur das Ameltal unterhalb Montenau und das Göhltal oberhalb Kelmis.

Meldungen, Anträge auf Genehmigung sowie Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung müssen anhand spezifischer, umfangreicher Formulare erfolgen. U.a. muss möglichst genau beschrieben werden, welche Handlungen Gegenstand des Antrags sind. Daneben muss der genaue Ort, auf den sich der Antrag bezieht, auf einem Kartenauszug (Maßstab 1/10.000) des Nationalen Geographischen Instituts eingezeichnet werden. Außer für meldepflichtige Handlungen muss zudem für jede betroffene Bewirtschaftungseinheit eine Umweltverträglichkeitsbewertung eingereicht werden.

Details zu den verbotenen sowie den genehmigungs- und meldepflichtigen Handlungen finden Sie hier.

Formulare