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Seit dem 8. August dieses Jahres regelt eine neue Gesetzgebung die Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte und Tierhalter. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Führung des Medikamentenregisters.

Die komplette Broschüre mit Details zu den Änderungen kann auf der Webseite der FASNK heruntergeladen werden.