Alle Infos zu Ihrer Phytolizenz auf fytoweb.be

Verfasst am 27.11.2019

Wann läuft meine Phytolizenz ab? Erfülle ich die Voraussetzungen für eine automatische Verlängerung meiner Phytolizenz? Wie kann ich eine Kopie meiner Phytolizenz erhalten? Auf diese und viele andere Fragen finden Sie eine Antwort auf der Webseite fytoweb.be.

Die ersten Phytolizenzen laufen Ende November 2020 ab. Wer als Inhaber der Phytolizenz P2 (gewerblicher Anwender) noch nicht die vier obligatorischen Weiterbildungskurse absolviert hat, dem bleibt noch ein knappes Jahr, um die Voraussetzung für die automatische Verlängerung der Phytolizenz zu erfüllen.

Auf fytoweb.be können Sie den Stand der Dinge einsehen. Darüber hinaus können Sie dort in ihrem persönlichen Dossier gewisse Angaben (Sprache, zusätzliche E-Mailadresse, …) ändern oder ergänzen oder auch eine Kopie Ihrer Phytolizenz anfragen.

Benutzeranweisungen

Begeben Sie sich auf die Webseite fytoweb.be.

Ändern Sie gegebenenfalls die Spracheinstellung.

In Ihrem persönlichen Bereich können Sie unter „Personendaten“:

  • als Kontaktsprache „Deutsch“ einstellen
  • eine 2. E-Mail-Kontaktadresse angeben
  • einstellen, dass Sie Ihre Korrespondenz per E-Mail erhalten möchten

Klicken Sie dazu auf „Ändern“.

Unter „Phytolizenz” erhalten Sie eine Übersicht über den Stand der Dinge in Sachen Weiterbildungskurse. Ist die erforderliche Anzahl Weiterbildungskurse (vier für die Phytolizenz P2) absolviert worden, dann wird diese automatisch um sechs Jahre verlängert. Die Verlängerung startet am Tag nach dem Ablaufen der alten Phytolizenz und das neue Enddatum ist dann ebenfalls angegeben.

Achtung: Schieben Sie die Weiterbildungen nicht bis zum letzten Moment hinaus. Denn die Mühlen der Verwaltung mahlen langsam und u.U. dauert es seine Zeit, bis die Teilnahme in der Datenbank des zuständigen föderalen öffentlichen Dienstes (FÖD) eingetragen ist. Ohne diese Eintragung sind Sie nach Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihrer Phytolizenz (vorübergehend) nicht in Ordnung, wenn gerade dann eine FASNK-Kontrolle oder eine Zertifizierung ansteht.

Wenn Sie die vierte Weiterbildung vor dem Verfalldatum Ihrer Phytolizenz absolviert haben, dann wird diese allerdings rückwirkend zum ursprünglichen Verfalldatum verlängert, sobald die Eintragung in die FÖD-Datenbank erfolgt ist.

Sollten Sie der vierte Weiterbildung nicht vor dem Ablauf Ihrer Phytolizenz gefolgt sein, dann stehen Sie definitiv ohne gültige Phytolizenz da. In diesem Fall müssen Sie eine neue Phytolizenz beantragen, was erst möglich ist, wenn Sie vier Weiterbildungskurse absolviert haben. Daraufhin erhalten Sie eine neue Phytolizenz mit einer neuen Nummer und einem neuen Laufzeitbeginn. Im Zeitraum zwischen dem Verfalldatum der alten Phytolizenz und der Startdatum der neuen stehen Sie definitiv ohne Phytolizenz da!

Unter „Neuer Antrag” können Sie eine Kopie Ihrer Phytolizenz beantragen.

E-Mail von health.fgov.be erhalten?

Der FÖD teilt den Inhabern einer Phytolizenz auch aus eigener Initiative den Stand der Dinge mit. So werden Sie z.B. genau ein Jahr vor Ablauf der Gültigkeit ihrer Phytolizenz (und gegebenenfalls erneut sechs Monate später) schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass sie noch keine vier Weiterbildungen auf ihrem Konto haben. Umgekehrt werden sie aber auch darüber in Kenntnis gesetzt, wenn sie die vier Weiterbildungen absolviert haben und ihre Phytolizenz infolgedessen verlängert wurde (dieses Schreiben wird frühestens ein Jahr vor dem Verfalldatum der Phytolizenz ausgestellt). Merkwürdig ist allerdings, dass diese Mitteilungen nicht in Deutsch, sondern in Englisch erfolgen. So erhielt jüngst ein Phytolizenz-Inhaber folgende E-Mail des health.fgov.be: „Confirmation: Your phytolicense has been extended“ (Bestätigung: Ihre Phytolizenz ist verlängert worden).