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Läuft Ihre Phytolizenz bald aus?
Viele Phytolizenzen laufen derzeit aus, ohne dass die Inhaber sich dessen bewusst sind. Die Webseite www.corder.be/fr/news/erneuerung-phytolizenz gibt Auskunft darüber, wo und wie die Inhaber einer Phytolizenz alle wichtigen Informationen bezüglich ihrer Phytolizenz einholen können (Verfalldatum der Lizenz, Anzahl belegter Weiterbildungskurse…). Darüber hinaus gibt die Webseite detaillierte Anleitungen in Form einer Checkliste für die Erneuerung bzw. Verlängerung der Phytolizenz. Bei Bedarf bietet sich Agra-Ost für weitere Auskünfte an, wenn Deutschsprachige zusätzlichen Informationsbedarf haben (Tel. 080/227.896, info@agraost.be). Achtung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gültigkeit der Phytolizenz verfällt, wenn der Inhaber nicht die erforderlichen Anzahl Weiterbildungskursen absolviert hat. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei Agra-Ost, dem einzigen Anbieter derartiger Auffrischungs- und Weiterbildungsangebote in deutscher Sprache, über bevorstehende Kurse.
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UBO-Registrierung im Auge behalten
Seit dem 30. September 2019 müssen alle in Belgien eingetragenen Gesellschaften und andere juristische Personen die Besitzverhältnisse ihres Kapitals deklarieren. Hintergrund ist die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und die Begrenzung der Verwendung von Bargeld. Für die Registrierung wurde eigens eine spezielle elektronische Datenbank mit dem Kürzel UBO eingerichtet. UBO steht für „Ultimate Beneficial Owner“ (zu Deutsch: letztendlich wirtschaftlich Berechtigter oder eigentlicher wirtschaftlicher Eigentümer) von juristischen Personen: Informationspflichtig sind Gesellschaften, Stiftungen und (internationale) gemeinnützige Organisationen (VoG) mit Sitz in Belgien. Einzelunternehmen und Einpersonengesellschaften sind von UBO-Registrierung ausgenommen. Die UBOs sind diejenigen natürlichen Personen, die letztlich Eigentümer der Gesellschaft, der Stiftung, der VoG… sind oder dort „das Sagen haben“. Konkret handelt es sich um Personen, die mehr als 25% der Aktien oder Stimmrechte besitzen, und/oder die Kontrolle über das Unternehmen ausüben, z.B. auf der Grundlage eines Aktionärsvertrags. Wenn keine Person diese Kriterien erfüllt, dann gilt der Geschäftsführer als UBO. Mittlerweile sind praktisch alle betroffenen juristischen Personen ihrer Informationspflicht nachgekommen. Damit ist die Angelegenheit aber noch nicht erledigt, sondern es müssen kontinuierlich drei Auflagen erfüllt werden.
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Registrierung als Benutzer von Bioziden des geschlossenen Handels
n Belgien ist jeder Benutzer von Bioziden des sog. geschlossenen Handels verpflichtet, sich zu registrieren. Im landwirtschaftlichen Bereich unterliegen insgesamt rund 60 Produkte dem geschlossenen Handel. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Desinfektionsmittel (u.a. im Bereich der Melkanlagenreinigung und -desinfektion). Die Registrierung ist nur online möglich. Hier eine kurze Gebrauchsanleitung. Als erstes muss ein Benutzerkonto erstellt werden. Erst wenn ein persönliches Konto eingerichtet ist, kann man sich registrieren. Begeben Sie sich auf Webseite „Geschlossener Kreislauf“ des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt.
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Alle Infos zu Ihrer Phytolizenz auf fytoweb.be
Wann läuft meine Phytolizenz ab? Erfülle ich die Voraussetzungen für eine automatische Verlängerung meiner Phytolizenz? Wie kann ich eine Kopie meiner Phytolizenz erhalten? Auf diese und viele andere Fragen finden Sie eine Antwort auf der Webseite fytoweb.be. Die ersten Phytolizenzen laufen Ende November 2020 ab. Wer als Inhaber der Phytolizenz P2 (gewerblicher Anwender) noch nicht die vier obligatorischen Weiterbildungskurse absolviert hat, dem bleibt noch ein knappes Jahr, um die Voraussetzung für die automatische Verlängerung der Phytolizenz zu erfüllen. Auf fytoweb.be können Sie den Stand der Dinge einsehen. Darüber hinaus können Sie dort in ihrem persönlichen Dossier gewisse Angaben (Sprache, zusätzliche E-Mailadresse, …) ändern oder ergänzen oder auch eine Kopie Ihrer Phytolizenz anfragen.
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Phytolizenz
Wir erinnern daran, dass die Gültigkeitsdauer der Phytolizenz auf fünf Jahre begrenzt ist. Zur Erneuerung der Lizenz muss der Inhaber nachweisen, dass er sich auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes weitergebildet hat. Konkret muss er vor Ablauf der Frist an vier Weiterbildungskursen teilnehmen. Im deutschsprachigen Raum bietet nur Agra-Ost derartige Kurse an. Informieren Sie sich dort über die nächsten Termine. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist es wichtig, sich frühzeitig einzuschreiben!
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Umweltgenehmigungen müssen eneuert werden
Für viele Betriebe läuft die bestehende Umweltgenehmigung aus. Es ist deshalb an der Zeit, eine neue zu beantragen. Umweltgenehmigungen behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Verfalldatum. Im Fall einer Genehmigung der Klasse 3 ist die Laufzeit auf zehn Jahre begrenzt. All jene Betriebe, die in den Jahren 2006 und 2007 ihre bis dahin gültige Betriebsgenehmigung durch eine Umweltgenehmigung ersetzt haben, müssen nunmehr eine neue Umweltgenehmigung beantragen. Betriebe, die im Besitz einer Umweltgenehmigung der Klasse 2 sind, sind derzeit nicht betroffen, da diese Genehmigungen in der Regel eine Laufzeit von 20 Jahren haben. Rindviehhaltungen, die innerhalb eines Wohngebietes oder in weniger als 125 m Entfernung zu einem Wohn-, einem Wohnerwartungs- oder einem Freizeitgebiet angesiedelt sind, fallen nur bis zu einer Betriebsgröße von 150 Stallplätzen (pro Betriebsstätte mit eigener Adresse) in Klasse 3. Wenn diese Kapazität überschritten wird, bedürfen sie einer Umweltgenehmigung der Klasse 2, die an eine Umweltverträglichkeitsstudie geknüpft ist. Betriebe, die ihren Viehbestand in den letzten Jahren erheblich aufgestockt haben, sollten prüfen, ob sie noch die Kriterien für die Einstufung in Klasse 3 erfüllen (siehe Tabelle). Es sei auch daran erinnert, dass die Umweltgenehmigung an den Betrieb und nicht an den Betriebsleiter gebunden ist. Das bedeutet, dass die Genehmigungen ihre Gültigkeit im Falle einer Betriebsübergabe behalten.
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Neue Richtlinien für das Medikamentenregister
Seit dem 8. August dieses Jahres regelt eine neue Gesetzgebung die Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte und Tierhalter. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Führung des Medikamentenregisters. Die komplette Broschüre mit Details zu den Änderungen kann auf der Webseite der FASNK heruntergeladen werden.
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Biozide des geschlossenen Handels
Seit Ende Mai ist ein neues Gesetz in Kraft, das den Erwerb und den Einsatz sog. Biozide regelt. Das Ganze geht – schon wieder – einher mit einem hohen administrativen Aufwand. Die Entrüstung bei Händlern und Landwirten ist entsprechend groß. Der Bauernbund fordert denn auch dringend die Korrektur der Auflagen. Das neue Gesetz verpflichtet jeden Verkäufer und Anwender von Bioziden des sog. geschlossenen Handels, sich bei den Behörden registrieren zu lassen. Darüber hinaus muss jeglicher Verkauf, Erwerb und Einsatz von Bioziden dieser Kategorie innerhalb vorgegebener Fristen in einem Online-Registrierungssystem gemeldet werden.
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