Biozide des geschlossenen Handels

Verfasst am 30.09.2016

Seit Ende Mai ist ein neues Gesetz in Kraft, das den Erwerb und den Einsatz sog. Biozide regelt. Das Ganze geht – schon wieder – einher mit einem hohen administrativen Aufwand. Die Entrüstung bei Händlern und Landwirten ist entsprechend groß. Der Bauernbund fordert denn auch dringend die Korrektur der Auflagen.

Das neue Gesetz verpflichtet jeden Verkäufer und Anwender von Bioziden des sog. geschlossenen Handels, sich bei den Behörden registrieren zu lassen. Darüber hinaus muss jeglicher Verkauf, Erwerb und Einsatz von Bioziden dieser Kategorie innerhalb vorgegebener Fristen in einem Online-Registrierungssystem gemeldet werden.

Was sind Biozide?

Als Biozide bezeichnet man chemische Substanzen, die zur Bekämpfung von Schädlingen aller Art (z.B. Ratten, Insekten, Pilze, Mikroben) in allen möglichen Bereichen eingesetzt werden wie z.B. Rattengifte, Holzschutz- und Desinfektionsmittel, … Je nach Zweckbestimmung unterscheidet man vier Hauptgruppen (Desinfektionsmittel, Materialschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel und Sonstige), die wiederum in Produktarten oder -typen unterteilt sind. Im landwirtschaftlichen Bereich kommen insbesondere Desinfektionsmittel (z.B. zum Reinigen und Desinfizieren der Melkanlage) zum Einsatz. Produkte, die beim Anbau von Pflanzen verwendet werden, werden nicht als Biozide, sondern als Pflanzenschutzmittel bezeichnet; für sie gelten gesonderte Auflagen.

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