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Ist die IBR-Bekämpfung ein Segen oder eine Qual?
Über den Umgang mit IBR wurde in den vergangenen Jahrzehnten schon viel gesagt und geschrieben. Seit fast dreißig Jahren wird diese Krankheit nun bekämpft, und das mit Erfolg: Der Anteil der Betriebe mit positiv getesteten Tieren sank von über 70 % auf unter 10 %. Zählt man nur die konventionellen Betriebe – ohne Fleischkälber- und Mastbetriebe mit einem besonderen Status – dann sind heute sogar 99 % IBR-frei.
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2024 ca. 3.650 BTV-3-Herde in Belgien
Im vergangenen Jahr hat die FASNK BTV-3 belgienweit in rund 3.650 Viehbeständen nachgewiesen (1.770 in Wallonien und mehr als 1.870 in Flandern). Besonders betroffen waren Schafherden: 2024 hat Rendac in den Sommermonaten mehr als doppelt so viele verendete Schafe eingesammelt wie im Sommer 2023. Bei Rindern lag die Sterblichkeit im Vergleich zu 2023 um ein Drittel höher. Es wird erwartet, dass das Virus auch in diesem Sommer grassieren wird. Um ein Bild von der Situation zu erhalten, hat die FASNK im Rahmen ihres jährlichen Winterscreenings im Dezember und Januar rund hundert Rinder- und ebenso vielen Schafherden auf die Anwesenheit des Blauzungenvirus untersucht. Dabei wurde ausschließlich der Serotyp 3 (BTV-3) nachgewiesen. Weder andere BTV-Serotypen noch der Erreger der epizootischen Hämorrhagischen Krankheit (EHD) scheinen demnach bisher bis nach Belgien vorgedrungen zu sein. Die FASNK warnt aber, sich nicht in Sicherheit zu wägen, da BTV-8 und MHE im vergangenen Jahr in Frankreich auf den Vormarsch in Richtung Norden waren und ein echtes Risiko besteht, dass diese beiden Krankheiten auch schnell bis nach Belgien verschleppt werden, wenn die Gnitzenaktivität wieder an Fahrt aufnimmt. Die FASNK erinnert deshalb eindringlich an die Impfpflicht gegen die drei Viren. „Ziel ist es, die Arbeit unserer Landwirte und die belgischen Viehbestände wirksam zu schützen, die Ausbreitung des Virus auf unserem Territorium einzudämmen und die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors zu erhalten“, so der föderale Landwirtschaftsminister David Clarinval. Die Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit (Serotypen 3 und 8) gilt für Schafe und Rinder (ausgenommen Mastkälber), die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden. Rinder müssen zusätzlich gegen EHD geimpft werden. Als vollständig geimpft gelten Tiere, die bis zum 1. Juni 2025 alle Grundimpfungen erhalten haben und entsprechend in Sanitel registriert sind. Die Impfstoffe kommen nach und nach auf den belgischen Markt. Im März und April werden erhebliche Lieferungen erwartet. Dass zu diesem Zeitpunkt bereits Tiere auf der Weide sind, dürfe die Viehhalter nicht von den Impfungen abhalten, warnt die FASNK, die betont, dass die Vorteile einer vollständigen Impfung von Weidetieren den zusätzliche Zeit- und Arbeitsaufwand für die Impfungen bei weitem überwiegen.
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BTV/EHD – Informationen zur Impfkampagne
Im November 2024 hat Minister Clarinval eine Impfpflicht gegen BTV und EHD für die Kampagne 2025 verfügt. Die praktischen Vorkehrungen wurden mit allen beteiligten Parteien besprochen und werden in diesem Artikel erneut dargelegt.
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BTV-Entschädigung kontrollieren!
Mehrere Mitglieder melden, dass sie nicht für alle Rinder, die im vergangenen Sommer verendet sind, die versprochene BTV-Entschädigung erhalten haben. Wir empfehlen deshalb, zu kontrollieren, ob die BTV-Entschädigung der gemeldeten Anzahl verendeter Tiere (mit Ohrmarke!) entspricht. Bei Unstimmigkeiten nehmen Sie bitte Kontakt mit der Außendienststelle in Malmedy auf, um die Sache zu klären.
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BTV: 23,5 Euro pro geimpftes Rind
Ende Oktober hat der föderale Landwirtschaftsminister David Clarinval die Einführung einer Impfpflicht für Rinder und Schafe gegen die Serotypen 3 und 8 des Blauzungenvirus (BTV-3 und BTV-8) sowie gegen das EHD-Virus, den Erreger der epizootischen Hämorrhagie bei Rindern, im kommenden Jahr beschlossen. Nach Angaben von Minister Clarinval sind im zu Ende gehenden Jahr in Belgien insgesamt 23.000 Schafe und knapp 36.000 Rinder an der Blauzungenkrankheit oder deren Folgen verendet. Um im kommenden Jahr größere Schäden abzuwenden, drängt sich eine Impfung auf, die 2025 auch verpflichtend sein wird. Der Bauernbund hatte daraufhin eindringlich gefordert, dass der Staat zumindest einen Teil der Kosten übernimmt. Der Haushaltsausschuss des Parlaments ist dieser Forderung nachgekommen und stellt insgesamt 40 Mio. Euro zur finanziellen Entlastung der Rindvieh- und Schafhalter bereit. Der Bauernbund begrüßt diese Entscheidung. In erster Linie dient die Impfung aller empfänglichen Tiere dazu, die Viehhalter vor schweren wirtschaftlichen Verlusten zu bewahren. Sie verfolgt aber auch den Zweck, die Ausbreitung des Virus zu begrenzen und den längerfristigen negativen Auswirkungen der Krankheit auf die Milchleistung und die Fruchtbarkeit vorzubeugen. Praktisch Die Impfkampagne 2025 kann anlaufen, sobald der entsprechende Gesetzestext im Staatsanzeiger veröffentlicht worden ist. Alle Rinder, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, müssen dann gegen BTV-3, BTV-8 und EHDV geimpft werden. Ein Rind bzw. Schaf gilt als geimpft, wenn vor dem 1. Juni 2025 alle Grundimpfungen entsprechend den Herstellerangaben je nach verwendetem Impfstoff verabreicht worden sind und die Impfungen in Sanitel registriert sind. Ausgenommen von der Impfpflicht sind Tiere, die nach dem 31. Dezember geboren wurden, sowie vor diesem Datum geborene Mastkälber und Lämmer, die vor Juni 2025 geschlachtet werden. Dem Viehhalter steht es frei, diese Tiere zu impfen, aber für sie wird keine finanzielle Beihilfe gewährt. Bereits 2024 durchgeführte Impfungen werden unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt. Es wird deshalb empfohlen, sich bereits jetzt an den Betriebstierarzt zu wenden, um alle bereits durchgeführten Impfungen zu protokollieren, aber auch um die anstehenden Impfungen zu planen und Impfstoffbestellungen vorwegzunehmen. Finanzielle Unterstützung Die finanzielle Unterstützung der Viehhalter soll sich auf ca. 23,50 Euro (inkl. MwSt.) pro vollständig geimpftes Rind bzw. 7,00 Euro pro Schaf belaufen. Die Tierärzte erhalten eine pauschale finanzielle Unterstützung von 75 Euro pro Rinderbestand bzw. 50 Euro pro Schafherde. Es ist geplant, dass die Beihilfe über die Tierärzte ausgezahlt wird. Diese sollen Anfang 2025 einen Vorschuss (und später den gesamten Betrag) erhalten und müssen die Rechnung ausstellen, die sie den Viehhaltern um den entsprechenden Betrag kürzen. Im Januar 2025 wird Arsia eine offizielle Mitteilung mit praktischen Informationen zur Impfung und zu den Modalitäten für die Gewährung der Beihilfe an alle Rundvieh- und Schafhalter verschicken.
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Minister Clarinval verstärkt den Kampf gegen IBR
Landwirtschaftsminister Clarinval hat den Entwurf eines königlichen Erlasses zur Bekämpfung der Rindergrippe oder der infektiösen bovinen Rhinotracheitis (IBR) in unserem Land unterzeichnet. IBR ist eine Viruserkrankung, die durch das bovine Herpesvirus Typ 1 (BoHV-1) verursacht wird. Belgien ist seit Jahren mit der Bekämpfung dieses Virus befasst. Der Gesetzentwurf soll dazu einen weiteren Beitrag leisten und den belgischen Außenhandel unter sicheren gesundheitlichen Bedingungen fördern. Die IBR-Bekämpfung ist für Rinderhalter seit über einem Jahrzehnt obligatorisch. Seitdem wurden mehrere Maßnahmen ergriffen, um das Virus in der belgischen Rinderpopulation auszurotten. In den letzten Jahren hat die Zahl der virusfreien Bestände stetig zugenommen. Dennoch schleicht sich das Virus immer noch regelmäßig in einen Betrieb ein, oft nach dem Zukauf von Rindern. Dies deutet darauf hin, dass ein Teil des Virus noch im Umlauf ist. Daher müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um in absehbarer Zeit den Status der Virusfreiheit auf Ebene der Mitgliedstaaten zu erreichen. Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um ein Programm, in dem die schrittweise Kontrolle und die Verfahren zur Erteilung des IBR-frei-Status für Bestände - die 98,6 % des belgischen Viehbestands ausmachen - detailliert beschrieben werden. Quelle: Minister Clarinval
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Neue Hürden für den Kälberhandel
Viele EU-Mitgliedstaaten haben untereinander bilaterale Abkommen geschlossen, um die sanitären Aspekte im Zusammenhang mit bestimmten Tierseuchen (darunter die Blauzungenkrankheit) beim Handel von Lebendvieh zwischen ihren Ländern zu regeln. Nunmehr hat die EU einheitliche Tiergesundheitsvorschriften erlassen, die von allen Mitgliedstaaten übernommen werden müssen. Infolgedessen müssen auch die bilateralen Abkommen, die Belgien mit anderen EU-Ländern abgeschlossen hat, angepasst werden. Eines dieser Abkommen mit den Niederlanden regelte die Maßnahmen gegen die Einschleppung der Blauzungenkrankheit beim Export von frischen Kälbern (jünger als 90 Tage) für die Kälbermast. Diese Regelung verlangte einen negativen BTV8-PCR-Test und eine Behandlung mit einem Insektizid im Sammelzentrum am Tag vor dem Export. In den niederländischen Abkommen mit anderen Mitgliedstaaten (u.a. Deutschland) waren andere Fristen festgelegt. Gemäß den neuen europäischen Bestimmungen müssen die sanitären Auflagen in den Abkommen eines Landes für alle Partnerländer einheitlich sein. Die Niederlande haben deshalb beschlossen, dass die Behandlung der Kälber mit einem Insektizid oder einem Repellent (Vergrämungsmittel) gegen Mücken und Gnitzen, die Überträger des BT-Virus, ab dem kommenden 1. Januar (eine Übergangszeit ist nicht vorgesehen) bereits spätestens sieben Tage vor dem Export erfolgen muss. De facto bedeutet dies, dass diese Aufgabe auf die Milchviehhalter zurückfällt. Dies ist nicht nur mit einem Gesundheitsrisiko für den Anwender und zusätzlichem administrativen Aufwand verbunden, sondern ist auch insofern nicht nachvollziehbar, als der Landwirt nicht im Voraus weiß, ob sein Kalb in den Export (in die Niederlande) geht oder in Belgien gemästet wird. Dem Vernehmen nach exportieren nur wenige Unternehmen frische Kälber zur Mast in die Niederlande. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, sich bei ihrem Kälberhändler über die Zielbestimmung ihrer Kälber zu informieren. Wenn dieser den Export in die Niederlande kategorisch ausschließt, kann auf die Insektizidbehandlung verzichtet werden, anderenfalls wird man in den sauren Apfel beißen müssen. Als Beweis muss dann ein individuelles Behandlungsattest ausgefüllt und den Begleitpapieren des Kalbes beigefügt werden. Skandalöserweise besteht keine deutschsprachige Version dieses Attests. Uns bleibt deshalb nicht anderes übrig, als auf die französische und die niederländische Version zu verweisen.
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Neue Hürden für den Kälberhandel
Viele EU-Mitgliedstaaten haben untereinander bilaterale Abkommen geschlossen, um die sanitären Aspekte im Zusammenhang mit bestimmten Tierseuchen (darunter die Blauzungenkrankheit) beim Handel von Lebendvieh zwischen ihren Ländern zu regeln. Nunmehr hat die EU einheitliche Tiergesundheitsvorschriften erlassen, die von allen Mitgliedstaaten übernommen werden müssen. Infolgedessen müssen auch die bilateralen Abkommen, die Belgien mit anderen EU-Ländern abgeschlossen hat, angepasst werden.
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Hofnahe Schlachtung: Erfassung des Bedarfs
Die wallonischen Minister Tellier (zuständig für Tierwohl) und Borsus (zuständig für die Landwirtschaft) haben ein Budget von 100.000 Euro für ein sechsmonatiges Projekt freigegeben, das das Potenzial der hofnahen Schlachtung in Wallonien untersuchen soll. Die Studie, die von der veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Lüttich durchgeführt wird, analysiert die technischen, ökonomischen und gesetzlichen Aspekte verschiedener Verfahren der hofnahen Schlachtung von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen (Schlacht-LKW, Töten auf dem Betrieb mit anschließendem Transport des Kadavers zu einem Schlachthof, Hybrid-System mit Töten auf dem Betrieb und Transport des Kadavers zu einem Schlacht-LKW…). Die Entwicklung eines Schlacht-LKW für Geflügel wird ebenfalls in Betracht gezogen. Die Schlussfolgerungen aus der Studie sollen es der Wallonie ermöglichen, die Möglichkeiten der Konkretisierung einer hofnahen Schlachtung besser zu erfassen und erforderlichen Angaben für die praktische Umsetzung liefern – gegebenenfalls unter Einbeziehung der Erfahrungen im Rahmen bereits bestehender Initiativen und Projekte in anderen EU-Mitgliedstaaten. Um die Szenarien auszuarbeiten, die der Realität auf den Betrieben und den Bedürfnissen der Viehhalter bestmöglich entsprechen (Schlachtfrequenz, Anzahl zu schlachtender Tiere, Bedarf für Reifedauer der Schlachtkörper,...), sind interessierte Viehhalter gebeten, ihre betrieblichen Gegebenheiten sowie ihre Erwartungen und Anforderungen an die hofnahe Schlachtung im Rahmen einer Umfrage mitzuteilen. Hier die Fragebögen für die einzelnen Tierarten und Produktionsrichtungen Fleischvieh.docx Milchvieh.docx Schweine.docx Milchschafe.docx Fleischschafe.docx Ziegen.docx Geflügel.docx Die ausgefüllte Umfrage kann zugestellt werden: per Post an. Dr. Alexia Maldague Bât. B43 Hygiène et inspection des denrées alimentaires Quartier Vallée 2 Avenue de Cureghem 6 4000 Liège Belgique oder per E-Mail an alexia.maldague@uliege.be Um die Angaben in dem in Kürze anfallenden Zwischenbericht an die Wallonische Region berücksichtigen zu können, wurde der vergangene 9. August als Einsendeschluss angekündigt. Dem Vernehmen nach fließen aber auch die später eingereichten Umfragen in den Endbericht ein.
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