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Zwischen Natur und Landwirtschaft: Ein Rettungsversuch in Zusammenarbeit mit den Landwirten
Am 15. Juni, im Laufe eines warmen Juninachmittages waren wir in großer Runde zusammengekommen, um über eine ganz besondere Vogelart zu sprechen, die zweifellos mehr Aufmerksamkeit verdient: das Braunkehlchen. Der erfolgreiche Schutz dieser Vogelart in der Umgebung von Sourbrodt-Elsenborn ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen Akteuren des Naturschutzes und Landwirten. Dabei geht es nicht um ein Gegeneinander, sondern um ein Miteinander.
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Strategien gegen Starenbefall
In vielen offenen Stallanlagen sorgen Stare zunehmend für erhebliche Probleme. Die geschützten Vögel treten oft in großen Schwärmen auf und verschmutzen Futtertröge, Liegeflächen, Maschinen und Gebäude massiv. In einzelnen Betrieben kann der Befall so stark sein, dass Stallbereiche nahezu vollständig mit Kot bedeckt sind. Die Folgen sind nicht nur hygienischer Natur : Stare bedienen sich an Futter und Tränken, wodurch es zu Verunreinigungen und gesundheitlichen Risiken für die Tiere kommt. Verschmutztes oder vermindertes Futterangebot kann die Futteraufnahme beeinträchtigen, das Wachstum verzögern und die Leistung mindern. In der Milchviehhaltung wirkt sich dies unmittelbar auf die Milchqualität und damit auch auf die Erlöse aus. Hinzu kommen zusätzlicher Arbeitsaufwand und Stress für die Betriebsleiter. Auch außerhalb der Ställe richten die Vögel Schäden an, etwa durch das Fressen von Silage oder Saatgut. Besonders offene Stallkonzepte mit Weidegang bieten den Tieren dabei ideale Bedingungen und lassen sich kaum vollständig abschirmen. Abschreckung und Management: viele Ansätze, begrenzte Wirkung Landwirte setzen verschiedene Maßnahmen ein, um den Druck durch Stare zu reduzieren. Eine Möglichkeit besteht darin, die Fütterungszeiten anzupassen. Da sich die Vögel vor allem tagsüber im Stall aufhalten, wird das Futter teils erst abends vorgelegt. Auch der Schutz von Silos durch das Abdecken der Anschnittfläche während des Tages kann helfen, Verluste zu begrenzen. Darüber hinaus kommen unterschiedliche Abschreckungssysteme zum Einsatz. Akustische Vergrämer, etwa mit Raubvogelrufen, sollen die Tiere fernhalten. Häufig werden diese mit visuellen Reizen kombiniert, um den Überraschungseffekt zu erhöhen. Wichtig ist dabei, die Geräte regelmäßig zu versetzen, da sich die Vögel schnell an gleichbleibende Reize gewöhnen. Ergänzend werden auch Laser-Systeme eingesetzt, die mit grünen Lichtstrahlen arbeiten und von den Vögeln als Bedrohung wahrgenommen werden. Ziel ist es, die Umgebung für die Tiere unattraktiv zu machen, ohne sie direkt zu treffen. Auch biologische Ansätze werden verfolgt: So kann die Ansiedlung von Greifvögeln wie Turmfalken dazu beitragen, den Starenbestand lokal zu reduzieren. Der Erfolg ist jedoch nicht in allen Fällen zuverlässig. Informationen zu den Turmfalken erhalten die Landwirte bei Aves-Ostkantone (Gerhard Reuter, gerhard@aves-ostkantone.be). Sondergenehmigung möglich – Antrag im Voraus stellen Da Stare unter Schutz stehen, sind direkte Bekämpfungsmaßnahmen grundsätzlich nicht erlaubt. In bestimmten Fällen kann jedoch eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Darauf weist die zuständige Verwaltung hin. Neu ist, dass ein solcher Antrag inzwischen vorsorglich für ein ganzes Kalenderjahr gestellt werden kann – unabhängig davon, ob bereits ein akuter Befall vorliegt. Dies ermöglicht es Betrieben, im Ernstfall schneller zu reagieren, ohne auf eine Genehmigung warten zu müssen. Voraussetzung bleibt, dass andere Maßnahmen zuvor erfolglos angewendet wurden und die Eingriffe als letztes Mittel erfolgen. Die Genehmigung ist zeitlich begrenzt und verpflichtet die Antragsteller zu einer nachträglichen Berichterstattung über die durchgeführten Maßnahmen. Zuständig für die Anträge ist die Forstverwaltung. Landwirte müssen ein spezielles Formular ausfüllen und zusammen mit Kartenmaterial ihres Betriebs einreichen. Die individuellen Ergebnisse und Maßnahmen werden dokumentiert und dienen auch der weiteren Bewertung der Situation. Die Antragsformulare sind bei der hier unten zu finden. Sonderantrag in Abweichung der Vogelschutzmassnahmen .pdf Rapport concernant l'utilisation d'une dérogation de tir d'oiseaux .pdf Hier auch die jeweiligen Forstämter mit ihren E-Mail Adressen: Elsenborn: cantonnement.nature.forets.elsenborn@spw.wallonie.be Büllingen: cantonnement.nature.forets.bullange@spw.wallonie.be St. Vith: cantonnement.nature.forets.saintvith@spw.wallonie.be Eupen: cantonnement.nature.forets.eupen@spw.wallonie.be Malmedy: cantonnement.nature.forets.malmedy@spw.wallonie.be
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Mähtod kann vermieden werden
Der erste Grünlandschnitt steht unmittelbar bevor. In der deutschen Eifel arbeiten Landwirte und Jäger während dieser sensiblen Zeit Hand in Hand zusammen, um Mähverluste unter Jungtieren zu vermeiden. Denn effektive Wildrettung fängt bereits vor der Mahd an. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau, der Kreisverband Bitburg- Prüm und die Kreisgruppe Bitburg-Prüm des Landesjagdverband Rheinland-Pfalz präsentieren gemeinsam Methoden, Jungwild vor dem Mähtod zu bewahren.
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Region bis zur Warche jetzt Wolfsgebiet
Jetzt haben also auch die Gemeinden Büllingen und Bütgenbach „ihren“ Wolf. Die wallonischen Behörden haben das bestehende ständige vom Wolf besiedelte Gebiet nach Süden bis an die Warche bzw. die Straße Büllingen (ab Tiefenbach) – Losheimergraben ausgeweitet. Die neuen Grenzen legen die Vermutung nahe, dass sich ein Wolf im Bereich des Militärgeländes von Elsenborn niedergelassen hat. Die Meute vom Hohen Venn – Hertogenwald stellte für die Viehhalter im Raum Elsenborn-Rocherath keine Bedrohung dar, aber mit der Einwanderung und Niederlassung eines neuen Wolfs im vergangenen Sommer hat sich die Lage grundlegend geändert. Denn das von uns vermutete Kerngebiet des neuen Wolfs grenzt direkt an landwirtschaftliche Flächen, von denen ein Teil als Rinderweide genutzt wird. Das wallonische Wolfsnetzwerk (Réseau Loup) weist darauf hin, dass sich dank der Dank der Ausweitung des permanenten Wolfssiedlungsgebiets nun auch die Viehhalter im Raum Nidrum, Elsenborn, Wirtzfeld, Rocherath und Mürringen kostenlos von Natagriwal beraten lassen können, wie sie ihre Herden am besten vor Wolfsangriffen schützen. Trotzdem scheint es in unseren Augen nur eine Frage der Zeit, bis das erste Rind vom Wolf gerissen wird. Da hilft es auch nicht, dass die Wallonische Region in den betroffenen Gebieten bis zu 80% der Materialkosten für dauerhafte Schutzmaßnahmen (ab einem Viehbestand von 10 Tieren) übernimmt. Denn der Zeit- und Kostenaufwand für die Installierung und den Unterhalt des Schutzzauns bürdet man einseitig den Viehhaltern auf. Ein Zaun oder anderer Schutz mag deshalb für eine Handvoll Schafe oder Hühner- und Kaninchenställe realistisch sein, aber nie und nimmer für Rinderherden. Die Beihilfe ist übrigens an die Bedingung geknüpft, dass eine vorab durchgeführte Risiko- und Machbarkeitsanalyse ein signifikantes Gefährdungsniveau und eine hohe Wahrscheinlichkeit der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen nachweist. Außerdem ist man so gnädig, den Viehhaltern nach einem Wolfsriss ein Sofortschutz-Kit (z.B. Flatterbänder (!) und sogar einen mobilen Elektrozaun) auszuleihen. Und wenn das nicht hilft? Alles halb so schlimm, meint man in Namür. Und stellt Viehhaltern, die Wolfsrisse zu beklagen haben, eine Entschädigung in Aussicht. Diese ist an drei Bedingungen geknüpft: Das Wolfsnetzwerk muss innerhalb von 48 Stunden nach dem vermeintlichen Angriff informiert werden, um den Riss eindeutigen dem Wolf zuordnen zu können (vorzugsweise ein genetischer Nachweis), der Viehhalter muss über eine Herdennummer verfügen (offizielle Ohrmarken) und der direkte Schaden (tote Tiere und Tierarztkosten im Fall von verletzten Tiere bis maximal in Höhe des Tierwerts) ist nachweislich oder zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Wolf zuzuschreiben. Es ist ein Witz (den man auch als schlechten Willen deuten kann), dass sofort hinterhergeschickt wird, dass die „Auszahlung der Entschädigungen sehr zeitaufwendig ist und mindestens 5 bis 6 Monate in Anspruch nimmt“ - und das selbst bei solch geringen Beträgen wie z.B. 100 bis 150 Euro für ein Mutterschaf. Achtung: Die Entschädigung wird möglicherweise nur für eine einzige Attacke gewährt. Schlägt der Wolf nämlich erneut zu, dann gibt’s nur dann eine Entschädigung, wenn der Viehhalter nach dem ersten Vorfall wirksame Herdenschutzmaßnahmen ergriffen hat (die sich im Nachhinein als unwirksam erweisen). Diese Bedingung könnte langfristig sogar auf den ersten Riss ausgeweitet werden, wie in einer Mitteilung des Wolfnetzwerks vom September vergangenen Jahres an die Gemeinden ausdrücklich „gewarnt“ wird. Und Problemwölfe? Der Wolfsplan deutet an, wie sich die wallonische Politik und Verwaltung dazu positionieren: Man führt als Beispiel einen Wolf in der französischen Region Grand Est an, der zwischen Januar 2017 und Juni 2019 bei 152 Übergriffen auf Herden 480 Schafe tötete. Dazu wörtlich: „Dieser besorgniserregende Sachverhalt kann als Problemsituation gewertet werden.“ Wen’s jetzt noch nicht die Sprache verschlagen hat…
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Tränken sind tödliche Fallen
Aves-Ostkantone macht die Landwirte darauf aufmerksam, dass Weidetränkebecken oft tödliche Fallen für Vögel sind, speziell Greifvögel. Immer wieder müssen Landwirte und Ornithologen die traurige Feststellung machen, dass der Versuch, Viehtränken als Wasserstelle zu nutzen für Turmfalken, Rotmilane, Mäusebussarde, … tödlich endet. So machte im vergangenen Jahr ein Landwirt die erschütternde Entdeckung, dass eine ganze Turmfalkenfamilie (zwei Altvögel und die vier Jungfalken), die auf dem Hof angesiedelt war, in zwei nahe gelegene Viehtränken ertrunken war. In einem anderen Fall ertrank ein Rotmilan bei dem Versuch, mehrere ertrunkene Wacholderdrosseln aus dem Wassertrog zu fischen. Da die Vögel den Wasserstand nicht einschätzen können, landen sie in einer Falle, der sie nicht mehr entkommen können; sie ertrinken jämmerlich. Denn um abheben zu können, müssen sie sich von einem festen Untergrund abstoßen können. Damit ist auch offensichtlich, wie der Landwirt solche Tiertragödien verhindern und einen bedeutenden Beitrag zum Umweltschutz leisten kann: Legen Sie eine längere Bohle oder ein an einer Seite mit einem Stein beschwertes Brett in das Tränkebecken und lassen Sie das andere Ende über den Beckenrand hinausstehen. Dies ermöglicht es Greifvögel, aus der Falle herauszuklettern. Achtung: Ein schwimmendes Holzbrett taugt nicht als Lebensretter.
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Tollwut: Impfpflicht aufgehoben
Belgien ist seit 2001 offiziell frei von Tollwut. Südlich von Samber und Maas bestand aber trotzdem für Hunde und gewisse andere Haustiere bisher immer noch eine Impfpflicht. Da die Tollwut mittlerweile auch in allen Nachbarländern offiziell ausgerottet ist, wird die Impfpflicht am 1. März aufgehoben. Für Hunde, Katzen und Frettchen, die aus dem Ausland nach Belgien eingeführt werden, ist eine vorherige Tollwutimpfung nach wie vor obligatorisch. Dies gilt auch für derartige Tiere, die vom Besitzer auf Auslandsreisen mitgenommen werden.
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